Osterurlaub
Osterurlaub im Ausland: Das sind die Reiseregeln in Italien, Österreich, Kroatien und Co.
Stand 05.04.22 - 11:13 Uhr
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Welche pandemiebedingten Einreisebestimmungen gelten in den Urlaubsländern? Was ist zu beachten, wenn du aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreist? Alle wichtigen Infos für deine Reise findest du hier.Â
©Foto: shutterstock
Weder Maske noch 3G Nachweis: Das gilt in den Urlaubsländern
Seit 3. März ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen. Hintergrund ist eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. Demnach wird das reisen in unsere Lieblingsorte auch wieder leichter.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Informiere dich daher bitte zusätzlich bei den offiziellen Stellen der jeweiligen Länder und beim auswärtigem Amt direkt vor Urlaubsantritt.Â
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Einreiseregeln nach Österreich
Bei der Einreise nach Österreich gilt derzeit eine generelle 3-G-Regel. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvariantengebieten – hier gelten strengere Regeln.
Sollte keiner dieser Nachweise vorliegen, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance (=Einreiseformular) vor der Einreise durchzuführen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
Schweiz
Reisen in die Schweiz sind aktuell problemlos möglich und auch im Land wurden alle Corona-Beschränkungen aufgehoben.
Somit ist bei der Einreise in die Schweiz kein Impf-, Genesenen- oder negativer Test-Nachweis notwendig und auf die Kontakterfassung per Einreiseformular kann ebenfalls verzichtet werden.Â
Einreise nach Italien
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen vollständig geimpft sein oder einen Nachweis einer Genesung oder ein negatives Testergebnis verfügen. Reisende, die keinen dieser Nachweise verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Schnelltest vorzunehmen.
Seit dem 1. April 2022 ist die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft.
Bis zum 30. April besteht allerdings noch die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen.
- Anzeige -Spanien
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular vorlegen zu lassen. Das Formular kann allerdings erst maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden.
Da Deutschland als Risikogebiet eingestuft ist, müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, einen der folgenden Nachweise mitführen:
Entweder ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19 oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
- Anzeige -Die Einreise nach Frankreich
Für Geimpfte mit dem EU-Impfzertifikat ist die Einreise unkompliziert und schnell ausgelesen. Alle, die nicht geimpft sind, müssen bei der Einreise im Besitz eines negativen Tests oder Genesenen-Nachweises sein und sie bei Kontrollen ggf. vorlegen können.
In Frankreich sind am 14. März 2022 nahezu alle Einschränkungen gefallen. Der "pass vaccinal" ist nicht mehr erforderlich, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Nur noch im Transport- und Gesundheitswesen gilt die Maskenpflicht.
- Anzeige -Einreiseregeln Griechenland
Vor der Einreise muss kein Anmeldeformular mehr zur Corona-Nachverfolgung ausfüllen. Schon seit dem 7. Februar dürfen Geimpfte ohne Test nach Griechenland einreisen. Ungeimpfte benötigen bei der Einreise weiter einen negativen PCR- oder Antigen-Test.
Die Maskenpflicht im Freien ist gefallen. In der Gastronomie und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen aber weiterhin Impf- oder Genesungsnachweise gezeigt werden.
Die meisten Sehenswürdigkeiten und Museen sind mit Kapazitätsbeschränkungen zugänglich. In den Innenbereichen von Restaurants, Cafés und Bars gilt 2G, in Außenbereichen 3G. Auch in Kinos, Museen und Clubs gilt 2G. Ungeimpfte benötigen für den Besuch von Geschäften mit Ausnahme von Supermärkten und Apotheken einen aktuellen negativen Corona-Test.
- Anzeige -Kroatien
Reisende nach Kroatien benötigen für den Grenzübertritt einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Wer keinen der oben genannten Nachweise vorlegen kann, muss sich bei Ankunft testen lassen und bis zum Eintreffen eines negativen Ergebnisses isolieren.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten sind. Zusätzlich muss online ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Beim Ausfüllen des Einreiseformulars für Kinder unter 12 Jahren, die von der Testpflicht befreit sind, musst du bei der Frage "Besitzen Sie ein digitales Covid-Zertifikat der EU?" weder "ja" noch "nein" anklicken, sondern "wählen" stehen lassen. Ansonsten wird man aufgefordert, einen Test-, Impf- oder Genesen-Nachweis hochzuladen, der in diesem Fall aber derzeit nicht benötigt wird.
Maske an deutschen Flughäfen?
In deutschen Flughäfen gibt es keine generelle Maskenpflicht mehr. Beim Ein- und Aussteigen sowie während des gesamten Fluges ist allerdings eine FFP2- oder eine medizinische Maske zu tragen. Diese darf nur beim Essen und Trinken abgenommen worden. Unser Tipp: Packe für Flüge mehrere Masken zum Wechseln ein.
Inlandsflüge erfordern keine 3-G-Regel mehr, wer aber nach Deutschland aus anderen Ländern zurückkehrt, muss weiterhin einen 3G Nachweis vorlegen können.
Wer aus Deutschland ins Ausland fliegt, muss die Einreisebestimmungen des Ziellands beachten. Für viele Länder ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich, einige verlangen auch zwingend einen Impfnachweis.
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