Coronavirus in Deutschland
Neue Regeln für Corona-Quarantäne: Das gilt ab 1. Mai
Aktualisiert 06.04.2022 - 12:43 Uhr
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Viele staatliche Corona-Beschränkungen im Alltag sind nun passé. Dazu kommen bald auch weitreichende Lockerungen bei den Vorgaben für Absonderungen, mit denen Ansteckungsketten eingedämmt werden sollen.
© Foto: shutterstock
Corona-Quarantäne ab 1. Mai nur noch freiwillig
Berlin (dpa) – Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag mitteilte.
- Anzeige -Infizierten wird demnach künftig nur noch «dringend empfohlen», sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden – für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.
Neue Regeln wegen Personalausfällen
Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.
- Anzeige -Positive freiwillig für 5 Tage isolieren
Konkret sollen sich Infizierte demnach der «dringenden Empfehlung» zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann – beginnend nach fünf Tagen – Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die «dringende Empfehlung», selbstständig Kontakte zu reduzieren – vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Das gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen & Pflege
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
- Anzeige -Bekommt man in freiwilliger Isolation weiterhin Gehalt?
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. «Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen», fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.
Corona-Maßnahmen in weiten Teilen Deutschlands ausgelaufen
Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man «nicht entwarnen» könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen «der Wendepunkt erreicht zu sein scheint». Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.
Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der «Hotspot-Regel» im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen.
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