Coronavirus in Bayern
Nach Klagen: Verfassungsgerichtshof entscheidet über neue bayerische Corona-Regeln
Stand 08.12.21 - 13:57 Uhr
0
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof kippen wollen - und ist gescheitert.
© Foto: shutterstock
Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Corona-Regeln unangetastet
München (dpa/lby) – Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
- Anzeige - Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet (Az. Vf. 60-VII-21).Klage gegen die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Der Antragsteller – dem Vernehmen nach eine Einzelperson – hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume laut Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe.
- Anzeige -Begründung: die zugespitzte Corona-Lage in Bayern
Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern: eine seit Oktober deutlich ansteigende, exponentiell wachsende Infektionsdynamik, eine regional teils stark ansteigende Krankenhausbelegung, eine steigende Zahl von Todesfällen und eine regional drohende oder bereits eingetretene Überlastung von Intensivstationen.
Deshalb seien die Corona-Maßnahmen, auch wenn sie erhebliche Verschärfungen mit teils massiven Grundrechtseingriffen enthielten, jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das Gericht betonte, die Staatsregierung habe «bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen – Einschätzungsspielraum».
Ungleichbehandlung von Ungeimpften verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Explizit ließen die Richter die Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Nicht-Genesenen gegenüber Geimpften und Genesenen gelten: Dies dürfte angesichts «deutlicher Unterschiede» beim Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das Virus weiterzugeben und damit gegebenenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems beizutragen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Auch die Impfdurchbrüche führten zu keiner anderen Bewertung, befand das Gericht unter Verweis auf Daten des Robert Koch-Instituts.
- Anzeige -Auch 2G im Handel rechtsmäßig
Auch Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte hält das Gericht jedenfalls im Moment für verhältnismäßig und auch sonst für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Und auch Maßnahmen wie das Verbot von Jahrmärkten, die zusätzlichen Beschränkungen für die Gastronomie und die Schließung bestimmter Freizeiteinrichtungen sind der Entscheidung zufolge nicht offensichtlich verfassungswidrig. Gleiches gilt für die strikten Beschränkungen in regionalen Hotspots: Vor dem Hintergrund einer regional teilweise bereits eingetretenen deutlichen Überlastung des Gesundheitssystems wiege der mit der Regelung verfolgte Schutz von Leib und Leben dort deutlich schwerer.
In der Entscheidung billigte der Verfassungsgerichtshof ganz aktuell auch die seit Mittwoch geltende 2G-Regel für den Einzelhandel (außer für Geschäfte des täglichen Bedarfs). Auch bezüglich dieser Regelung sei «eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht feststellbar». Eine Folgenabwägung rechtfertige keine vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Am Dienstagabend sind Dienste des Meta-Konzerns massiv von Störungen betroffen - WhatsApp, Instagram und Facebook können nicht aufgerufen werden.
Nun ist es so weit: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beantragt offiziell die Vertrauensfrage beim Bundestag. In wenigen Tagen wird er sie stellen.
In der Münchner Innenstadt herrscht an Silvester Böllerverbot. Um trotzdem ausgelassen feiern zu können, gibt es schon länger Überlegungen für ein zentrales Event. Nun nimmt die Idee Kontur an.
Der Wirtschaftsausschuss des Münchner Stadtrats hat die Tür für weitere Automobilausstellungen weit geöffnet. Kommende Woche muss nun noch der Stadtrat einer umstrittenen Maßnahme zustimmen.
Jedes Jahr blickt Google in einem Jahresrückblick auf die Themen, Persönlichkeiten und Fragen, die die Menschen besonders bewegt haben. 2024 liegt eine Kategorie besonders weit vorn.
Guns n' Roses kommen nach München: Am 20. Juni spielen die Hardrock-Legenden in der Allianz Arena. Bald startet der Vorverkauf.
Jetzt erhältlich: Der Münchner Familienpass 2024 – Ermäßigungen, Gutscheine und Freizeitspaß für nur 6 Euro. Jetzt informieren und sichern!
Neue Schilder in München sorgen für Aufsehen – hier könnte Parken richtig teuer werden. Alles, was du wissen musst!
Die Münchner U-Bahnen fahren künftig die ganze Nacht lang durch - das hat die Stadt beschlossen. Es soll einen 30-Minuten-Takt geben. Jetzt steht der Starttermin fest.
Wer seine Weihnachtsgeschenke online bestellt, könnte Überraschungen erleben: In den nächsten Tagen will die Gewerkschaft im Tarifkampf die Daumenschrauben anziehen.
DESK
In der Münchner Innenstadt kommt es derzeit zu Sperrungen - ein LKW steckt in der Maximilianstraße unter einem Baugerüst fest.
Wer hohe Mieten zahlt, lebt oft ärmer, als die offizielle Statistik erkennen lässt. Das zeigt eine neue Auswertung - und es ruft einen Sozialverband auf den Plan.
Hohe Bußgelder und langer Führerscheinentzug: Italiens Regierung wird die Straßenverkehrsordnung verschärfen. Rasen kostet künftig mehr.
Weihnachten rückt immer näher. Damit Geschenke für deine Liebsten rechtzeitig ankommen, solltest du ein paar Deadlines beachten.
«Lunch ist für Weicheier», schimpft die britische Oppositionsführerin - und löst Widerspruch von höchster Stelle aus.
Zum 15. Dezember ändert sich der Fahrplan im Münchner Nahverkehr. Was du beachten musst und welche Linien jetzt wie fahren, erfährst du hier.
Im Dezember regnet es gleich mehrmals Sternschnuppen! Wir verraten dir, wann und wo du das Spektakel in München am besten beobachten kannst.