Coronavirus in Bayern
Nach Klagen: Verfassungsgerichtshof entscheidet über neue bayerische Corona-Regeln
Stand 08.12.21 - 13:57 Uhr
0
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof kippen wollen - und ist gescheitert.
© Foto: shutterstock
Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Corona-Regeln unangetastet
München (dpa/lby) – Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
- Anzeige - Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet (Az. Vf. 60-VII-21).Klage gegen die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Der Antragsteller – dem Vernehmen nach eine Einzelperson – hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume laut Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe.
- Anzeige -Begründung: die zugespitzte Corona-Lage in Bayern
Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern: eine seit Oktober deutlich ansteigende, exponentiell wachsende Infektionsdynamik, eine regional teils stark ansteigende Krankenhausbelegung, eine steigende Zahl von Todesfällen und eine regional drohende oder bereits eingetretene Überlastung von Intensivstationen.
Deshalb seien die Corona-Maßnahmen, auch wenn sie erhebliche Verschärfungen mit teils massiven Grundrechtseingriffen enthielten, jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das Gericht betonte, die Staatsregierung habe «bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen – Einschätzungsspielraum».
Ungleichbehandlung von Ungeimpften verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Explizit ließen die Richter die Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Nicht-Genesenen gegenüber Geimpften und Genesenen gelten: Dies dürfte angesichts «deutlicher Unterschiede» beim Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das Virus weiterzugeben und damit gegebenenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems beizutragen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Auch die Impfdurchbrüche führten zu keiner anderen Bewertung, befand das Gericht unter Verweis auf Daten des Robert Koch-Instituts.
- Anzeige -Auch 2G im Handel rechtsmäßig
Auch Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte hält das Gericht jedenfalls im Moment für verhältnismäßig und auch sonst für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Und auch Maßnahmen wie das Verbot von Jahrmärkten, die zusätzlichen Beschränkungen für die Gastronomie und die Schließung bestimmter Freizeiteinrichtungen sind der Entscheidung zufolge nicht offensichtlich verfassungswidrig. Gleiches gilt für die strikten Beschränkungen in regionalen Hotspots: Vor dem Hintergrund einer regional teilweise bereits eingetretenen deutlichen Überlastung des Gesundheitssystems wiege der mit der Regelung verfolgte Schutz von Leib und Leben dort deutlich schwerer.
In der Entscheidung billigte der Verfassungsgerichtshof ganz aktuell auch die seit Mittwoch geltende 2G-Regel für den Einzelhandel (außer für Geschäfte des täglichen Bedarfs). Auch bezüglich dieser Regelung sei «eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht feststellbar». Eine Folgenabwägung rechtfertige keine vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Julian Nagelsmann tritt offiziell als Bundestrainer nach der WM-Blamage zurück. das hat er im Statement gesagt
Meldet euch jetzt an bei Münchens verrücktestem Musikquiz - und spielt mit etwas Glück mit um Konzerttickets für Helene Fischer oder Dieter Bohlen
Rund um den Tegernsee starten die traditionellen Waldfeste. Den ganzen Sommer über kannst du bayerischen Schmankerln, Tänzen und Musik frönen.
Wie viel teurer Sprit wird, welche neuen Bußgelder beschlossen wurden und alle weiteren Änderungen ab Juli erfahrt ihr hier.
Zahlreiche Einsatzkräfte sind vor Ort in Milbertshofen - das ist aktuell bekannt.
Aktuell kreisen die Flugzeuge über dem Münchner Flughafen - sie können nicht landen! Alle Infos hier
Stadt München ergreift Notmaßnahmen und ruft zum Wassersparen auf - zehn Brunnen werden abgeschaltet
Großer Polizei-Einsatz in der Sonnenstraße Ecke Landwehrstraße: Ein Auto rast wahrscheinlich mit Absicht in eine Person. Das ist bisher bekannt
Der Wasserverbrauch in München bleibt zu hoch. Die SWM bitten darum, Trinkwasser vorerst nur gezielt zu nutzen.
Ein aberkanntes Tor von Jonathan Tah und viele vergebene Chancen machen das WM-Aus besonders bitter.
DESK
Am Samstag, den 11. Juli haben der Verein „Kids in emotion e.V.“ und das Möbelhaus Höffner eine gemeinsame Mission: körperlich oder gesellschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen unvergesslichen Tag zu bereiten. Mit einem großen Motorrad-Convoy und noch mehr....
Es soll sich um eine Amoktat handeln: In Schongau in Oberbayern hat ein Mann mehrere Menschen an einem Gymnasium teils schwer verletzt. Das ist bisher bekannt.
Auf dem Oktoberfest wird es dieses Jahr ein neues, kleines Zelt geben: Die Münchner Stubn ist Geschichte, dafür kommt "Bartls Flößerstadl".
Fernpass am 1. August gesperrt: Reisende nach Tirol und Italien müssen mit langen Staus rechnen.
Egal ob Anfänger oder Profi: Der Kocherlball findet bald wieder statt. Hier erfährst du mehr zum Traditionstanz in München.
Für Münchner gibt es noch Chancen auf reservierte Tische in großen Festzelten.
Sonnenstraße gesperrt: Bis 31. Juli fahren keine Trams zwischen Sendlinger Tor und Stachus. Ersatzbusse helfen.







