Coronavirus in Bayern
Nach Klagen: Verfassungsgerichtshof entscheidet über neue bayerische Corona-Regeln
Stand 08.12.21 - 13:57 Uhr
0
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof kippen wollen - und ist gescheitert.
© Foto: shutterstock
Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Corona-Regeln unangetastet
München (dpa/lby) – Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
- Anzeige - Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet (Az. Vf. 60-VII-21).Klage gegen die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Der Antragsteller – dem Vernehmen nach eine Einzelperson – hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume laut Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe.
- Anzeige -Begründung: die zugespitzte Corona-Lage in Bayern
Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern: eine seit Oktober deutlich ansteigende, exponentiell wachsende Infektionsdynamik, eine regional teils stark ansteigende Krankenhausbelegung, eine steigende Zahl von Todesfällen und eine regional drohende oder bereits eingetretene Überlastung von Intensivstationen.
Deshalb seien die Corona-Maßnahmen, auch wenn sie erhebliche Verschärfungen mit teils massiven Grundrechtseingriffen enthielten, jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das Gericht betonte, die Staatsregierung habe «bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen – Einschätzungsspielraum».
Ungleichbehandlung von Ungeimpften verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Explizit ließen die Richter die Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Nicht-Genesenen gegenüber Geimpften und Genesenen gelten: Dies dürfte angesichts «deutlicher Unterschiede» beim Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das Virus weiterzugeben und damit gegebenenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems beizutragen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Auch die Impfdurchbrüche führten zu keiner anderen Bewertung, befand das Gericht unter Verweis auf Daten des Robert Koch-Instituts.
- Anzeige -Auch 2G im Handel rechtsmäßig
Auch Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte hält das Gericht jedenfalls im Moment für verhältnismäßig und auch sonst für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Und auch Maßnahmen wie das Verbot von Jahrmärkten, die zusätzlichen Beschränkungen für die Gastronomie und die Schließung bestimmter Freizeiteinrichtungen sind der Entscheidung zufolge nicht offensichtlich verfassungswidrig. Gleiches gilt für die strikten Beschränkungen in regionalen Hotspots: Vor dem Hintergrund einer regional teilweise bereits eingetretenen deutlichen Überlastung des Gesundheitssystems wiege der mit der Regelung verfolgte Schutz von Leib und Leben dort deutlich schwerer.
In der Entscheidung billigte der Verfassungsgerichtshof ganz aktuell auch die seit Mittwoch geltende 2G-Regel für den Einzelhandel (außer für Geschäfte des täglichen Bedarfs). Auch bezüglich dieser Regelung sei «eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht feststellbar». Eine Folgenabwägung rechtfertige keine vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Entdecke die Volksfeste in und um München 2025! Infos zu den Veranstaltungen. Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie.
Paketpreise steigen, Renten wachsen und Fristen enden - im Juli 2025 gibt es einige Änderungen. Hier erhältst du alle wichtigen Infos, damit du im Juli nichts verpasst.
Das Münchner Frühlingsfest feiert 2026 sein 60. Jubiläum. Aus diesem Grund wird es eine Woche länger gehen, wie die Stadt beschlossen hat.
Ab 2027 bietet das Startup NOX neue Nachtzüge mit eigenen Räumen und Betten an - auch ab München! Was verspricht die Flugzeugalternative?
Unfall auf der A8 zwischen Odelzhausen und Friedberg: 9 km Stau, 2,5 Stunden Zeitverlust. Sperrungen in beide Richtungen bis ca. 12 Uhr.
Entdecke, wie du dich an heißen Sommertagen in München optimal abkühlen kannst! Mit diesen einfachen Tipps und Tricks genießt du die Hitze, während du gut hydriert und geschützt bleibst.
Alfons Schuhbeck verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis. Jetzt startet ein neuer Prozess gegen ihn.
Warum ist eine junge Surferin an der Eisbachwelle verunglückt? Das lässt sich wohl nicht mehr klären. Rund zwei Monate nach dem Unfall und dem Tod der Frau äußert sich die Staatsanwaltschaft.
Wels-Alarm am Badesee! Nach dem Vorfall am Brombachsee fragen sich viele: Wie gefährlich sind Welse wirklich? In Bayerns Seen schwimmen mehr Fische, als man denkt – von harmlosen Karpfen bis zum riesigen Wels. Wir erklären, was bei einer Begegnung mit dem Wels & Co. zu tun ist, wie man sich richtig verhält und warum Panik meist völlig unnötig ist.
Vom 14. bis 29. Juni feiert München die queere Community! PolitParade, Straßenfest, Konzerte, Lesungen, Drag Shows und mehr – hier gibt’s alle Highlights.
DESK
Heiß, heißer, noch heißer: Die Temperaturen steigen im Freistaat durch subtropische, feuchte Luft in den nächsten Tagen weiter. Wie kann man sich dafür am besten rüsten?
Entdecke das 44-Stunden-Ticket Young für alle unter 27! Flexibel und quasi unbegrenzt mit dem ICE reisen von Freitag bis Sonntag im Juli.
Aufsatteln und losradeln! Im Juli zeigt das Mobilitätsreferat bei drei kostenlosen Radtouren die spannendsten Seiten Münchens – vom Altstadtring bis Neuperlach. Jetzt anmelden!
Gut zwei Monate nach dem tragischen Unfall an der Eisbachwelle gibt die Stadt München den beliebten Surfspot ab sofort wieder zum Surfen frei.
Um 1,08 Euro Anfang 2026 und noch einmal um 70 Cent im Jahr darauf: So stark soll es mit der Lohnuntergrenze in Deutschland nach oben gehen. Nicht alle sind damit zufrieden.
Auch Hunde brauchen eine Abkühlung. Doch nicht in jedem See sind Hunde erlaubt. Wir haben eine Liste mit allen tierfreundlichen Badeseen in und um München zusammengestellt.
Das Foto unter dem Gipfelkreuz - das ist heutzutage selbstverständlich. Doch ist es auch für jeden ratsam? Auf der Zugspitze gibt es nun eine Alternative.