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Corona in Bayern

Kundgebungen in München gegen Corona-Maßnahmen

Stand 04.01.22 - 09:18 Uhr

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Corona-Demonstrationen ja oder nein? Heute Nachmittag hat das Verwaltungsgericht in München entschieden. Alle Informationen hier >>>

Kundgebungen in München gegen Corona-Maßnahmen

© Foto: shutterstock | Symbolbild

München untersagt "Corona-Spaziergänge" – Veranstalter ziehen vor Gericht

+++ Update 29.12.2021 | 15:15 +++

Gericht billigt Auflagen für Corona-Demo – aber 5.000 Personen erlaubt

München (dpa/lby) – Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt verhängten Auflagen für eine Corona-Demonstration am Mittwochabend weitgehend gebilligt. Insbesondere lehnte das Gericht einen Eilantrag der Veranstalter gegen das von der Stadt verhängte Verbot eines Demonstrationszugs und gegen die angeordnete Verlegung einer Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese ab. Lediglich in einem Punkt gab das Gericht den Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen Recht: Die Veranstaltung auf der Theresienwiese darf mit 5000 statt wie von der Stadt verfügt mit 2000 Teilnehmern stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (Az. M 13 S 21.6688).

Die Veranstalter haben daraufhin die Demonstration abgesagt. Sie wollen sich nicht "auf die Theresienwiese verbannen lassen".


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München (dpa/95.5 Charivari) – Die Stadt München hat unangemeldete sogenannte Corona-Spaziergänge für diesen Mittwoch und Donnerstag ausdrücklich untersagt. Damit solle einem Wildwuchs an Demonstrationen mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorgebeugt werden, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen würden. Das teilte die Stadt am Dienstag mit.

Die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung sei eine Ordnungswidrigkeit, hieß es weiter. Teilnehmern drohe ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro.

Demos müssen angemeldet werden

Demonstrationen müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Das war bei den sogenannten vermeintlich unorganisierten Spaziergängen nicht der Fall. Die Behörden sehen in den Spaziergängen aber eben keine zufälligen Treffen. Mit der neuen Allgemeinverfügung kann die Polizei nun besser dagegen vorgehen und Verstöße ahnden.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: «Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern.»

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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits an Heiligabend die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern darauf hingewiesen, dass Städte und Gemeinden nicht dulden müssten, wenn sich sogenannte Querdenker mit «Spaziergängen» anstelle angemeldeter Versammlungen den Regelungen des Versammlungsrechts zu entziehen versuchten.

Demonstrationen gegen die Pandemiebekämpfung seien nach Anmeldung und gemäß der dann erlassenen Auflagen weiter möglich, soweit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe, betonte die Stadt München. Ein für Mittwoch angemeldeter Demozug durchs Univiertel mit 5.000 Teilnehmenden werde behördlich untersagt; der stationäre Kundgebungsteil werde auf die Theresienwiese verlegt und auf 2000 Teilnehmer mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt. In der jüngeren Vergangenheit sei es nicht gelungen, einen Demozug mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und die Auflagen umzusetzen.

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Veranstalter von Münchner Corona-Demo gehen jetzt vor Gericht

Die Organisatoren einer Demonstration gegen die Corona-Bekämpfung am Mittwochabend in München wollen die von der Stadt verhängten Einschränkungen nicht hinnehmen. Bereits am Dienstagabend sei ein entsprechender Eilantrag eingegangen, teilte das Verwaltungsgericht München am Mittwoch mit. Eine Entscheidung wurde für den Nachmittag angekündigt.

In dem Eilantrag geht es nach Auskunft des Gerichts unter anderem um das Verbot des mit 5000 Personen angemeldeten Demonstrationszuges und die Verlegung der Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese. Auch die Beschränkung auf 2000 Teilnehmer wird von den Veranstaltern kritisiert. Die Stadt München hatte die Einschränkungen am Dienstag bekanntgemacht. Es sei in jüngerer Vergangenheit nicht gelungen, solche Demonstrationszüge mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und Auflagen wie das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht umzusetzen, so die Begründung.

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Eine Demo am 22. Dezember hatten die Veranstalter wegen der damals ebenfalls verhängten Beschränkungen abgesagt. Stattdessen trafen sich Tausende Menschen zu «Corona-Spaziergängen» und gerieten mit der Polizei aneinander. Ähnliches ereignete sich in Schweinfurt, wo es zu Aggression und Gewalt kam.

München untersagte solche unangemeldeten Treffen zunächst bis einschließlich Donnerstag. Man wolle einem Wildwuchs dieser Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorbeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen würden. Auch andere Kommunen wie die Stadt Schweinfurt oder der Landkreis Hassberge verboten als Spaziergänge getarnte Versammlungen.

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