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Geschäfte, Museen, Tierpark: Das gilt ab heute in München

Stand 08.03.21 - 11:51 Uhr

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Da die 7-Tage-Inzidenz in München aktuell über dem Schwellenwert 50 liegt gelten beispielsweise für den Einzelhandel und Museen eingeschränkte Öffnungsregeln. Das sind die Neuerungen ab dem 8. März im Überblick.

Geschäfte, Museen, Tierpark: Das gilt ab heute in München

© Foto: shutterstock (Symbolbild)

Für München gilt Inzidenzeinstufung "50 – 100"

Seit Montag, 8. März, sind neue Corona-Lockerungen in Kraft. Dabei sind einige Regelungen – etwa zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport – abhängig von der Höhe des 7-Tage-Inzidenzwerts.

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Die jeweiligen Grenzwerte sind dabei eine 7-Tage-Inzidenz von über 35, über 50 oder über 100.

Für München hat das bayerische Gesundheitsministerium diese Inzidenzeinstufung für das Inkrafttreten der Verordnung am 8. März auf „50 – 100“ festgelegt.

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 52,1 (Stand 7.3.).

Damit gelten für München seit dem 8.3. folgende Corona-Regeln:

Kontakte: Zwei Haushalte, bis zu fünf Personen

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. (Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl der Personen außer Betracht.)


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Einzelhandel: 

  • Bücherläden sind auch ohne Terminbuchung für Kunden geöffnet.
  • Weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung sind geöffnet:
    • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
    • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
    • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
  • Neu ist die Öffnung weiterer Ladengeschäfte für einzelne Kunden, die allerdings nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig ist. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  • Möglich ist außerdem der Abholservice Click & Collect, bei dem Kunden bestellte Artikel im Laden abholen können.


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Kultur und Freizeit: 

Folgende Kulturstätten sind für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung offen:

  • Museen und Ausstellungen
  • Gedenkstätten
  • Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung und vergleichbare Kulturstätten
  • zoologische und botanische Gärten
  • Tierpark Hellabrunn- Tickets gibt es ausschließlich im Online-Vorverkauf. Eine Tageskasse gibt es nicht.

Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.

Sport: Das gilt im Freizeit- und Amateursport

  • Es ist lediglich kontaktfreier Sport mit Teilnehmern des eigenen sowie eines weiteren Haushalts bei insgesamt maximal fünf Personen erlaubt.
  • Unter freiem Himmel sind Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.


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Schulen und Kitas: Vorerst keine Änderungen

Bis einschließlich 14. März ändert sich für Schulen und Kitas in München nichts:

  • Für Grundschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4), alle Abschlussklassen sowie Förderschulen ist der Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen – vorausgesetzt, der 7-Tages-Inzidenzwert liegt unter 100.
  • Für alle anderen Schularten und Klassen sowie bei einem 7-Tages-Inzidenzwert über 100 bleibt es beim Distanzunterricht.
  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen öffnen. Dies gilt nur, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert unter 100 liegt. Für die Kitas gelten wie bei den Schulen strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie ein Test- und Maskenkonzept.
  • Corona-Regeln: Änderungen für Schulen und Kitas ab 15. März

So funktioniert die Einstufung je nach 7-Tage-Inzidenz

Diese Einstufung gilt solange, bis der betreffende Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (oder nicht mehr überschritten) wird.

Die dann maßgeblichen Regelungen treten anschließend ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über-/Unterschreitung in Kraft.

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