Coronavirus in Deutschland
Genesenenzertifikat jetzt auch nach Schnelltests möglich: das musst du beachten
Aktualisiert 23.02.2022 - 16:28 Uhr
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Die EU hat neue Richtlinien für die Genesenenzertifikat festgelegt, um die Labore weiter zu entlassen. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten.
© Foto: shutterstock
Neue Regeln bei EU-Zertifikaten für Genesene
Im Zuge der Omikron-Welle ist es in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Deshalb hat die EU jetzt festgelegt, dass die Genesenenzertifikate auch auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können.
- Anzeige -Das heißt, dass man den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion auch nach einem positiven Schnelltest, ohne PCR-Test, erhalten kann. Die neuen Regeln gelten ab sofort.
Was muss man beachten?
Der Schnelltest muss durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein – ein Test Zuhause reicht also nicht aus. Außerdem muss der verwendete Schnelltest auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein.
Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
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Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.
Mit Material der dpa
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