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Coronavirus in Deutschland

Genesenenzertifikat jetzt auch nach Schnelltests möglich: das musst du beachten

Stand 23.02.22 - 16:28 Uhr

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Die EU hat neue Richtlinien für die Genesenenzertifikat festgelegt, um die Labore weiter zu entlassen. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten.

Genesenenzertifikat jetzt auch nach Schnelltests möglich: das musst du beachten
© Foto: shutterstock

Neue Regeln bei EU-Zertifikaten für Genesene

Im Zuge der Omikron-Welle ist es in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Deshalb hat die EU jetzt festgelegt, dass die Genesenenzertifikate auch auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können.

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Das heißt, dass man den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion auch nach einem positiven Schnelltest, ohne PCR-Test, erhalten kann. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Was muss man beachten?

Der Schnelltest muss durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein – ein Test Zuhause reicht also nicht aus. Außerdem muss der verwendete Schnelltest auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein.

Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

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Genesenenzertifikate für Reisen innerhalb der EU

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.

Mit Material der dpa

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