Coronavirus in Deutschland
EU-Impfzertifikate nur neun Monaten gültig: Was auch «Geboosterte» beachten müssen
Stand 02.02.22 - 16:47 Uhr
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Die EU-Impfzertifikate gelten für Menschen ohne Booster nur noch etwa neun Monate lang. Bedeutet: Ist die Zweitimpfung länger als 270 Tage her, gilt man bei einem Grenzübertritt als ungeimpft. Auch Geboosterte sollten jetzt nochmal ihre Impfzertifikate checken.

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Neue EU-Regel: Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig
Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate in der Europäischen Union künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus ungültig.
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Diese Regelung gilt seit dem1. Februar. Mit den neuen Regeln sollen einheitliche Reiseregeln innerhalb der EU garantiert werden.
Für wen verfällt der Impfstatus?
Wer bisher nur eine Grundimmunisierung hat und innerhalb von neuen Monaten keine Booster-Impfung erhalten hat.
Als "Grundimmunisiert" gilt in Deutschland:
- Impfung + Impfung
- Genesen + Impfung
- Johnson & Johnson + Impfung
Nach einer Booster-Impfung oder einer erneuten Genesung bleibt der Impfstatus aufrechterhalten bleibt. Wer also bis jetzt noch keine Drittimpfung erhalten hat, sollte sich schnell darum kümmern.
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Für alle, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, gilt es zu prüfen, ob alle Impfungen korrekt zugeordnet wurden. Denn in einigen Fällen droht sonst auch für Geboosterte der Impfstatus "ungültig".
So kannst du Prüfen, ob dein Impfzertifikat korrekt ist:
Ob die digitalen Impfzertifikate einer Person korrekt zugeordnet wurden, kann man in der CovPass-App sehen. Wenn alle drei Impfzertifikate eingescannt wurden, sollte einen QR-Code ausgespielt werden. Wird allerdings ein zweiter QR-Code ausgespielt, liegt ein Fehler vor.
Wie kann es zu einem Fehler beim digitalen Impfzertifikat kommen?
Wer einen zweiten (somit falschen) QR-Code angezeigt bekommt, sollte auf dem digitalen Impfzertifikat das Geburtsdatum und den Namen prüfen. Wurde der Zweitname vergessen, das Geburtsdatum falsch eingetragen oder ist ein Tippfehler im Namen, kann die App die hochgeladen Zertifikate nicht zuordnen.
In diesen Fällen gilt dann der Impfstatus „zweimal geimpft“ und Drittimpfung gilt als einmalige Impfung (1/2) – doch das ist falsch und kann zu Problemen führen.
- Anzeige -Was muss ich machen, wenn mein digitales Impfzertifikat falsch ist?
In der Apotheke kann man die Formulare ändern lassen. Dafür muss man sein Impfzertifikat und den Personalausweis vorlegen.
QR-Code vereinfacht Reisen in der EU
Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Mitgliedsstaaten können für Einreisen theoretisch aber weiterhin zusätzliche Tests verlangen. Sie werden aber aufgefordert, sich an die Absprachen zu halten, wonach die Bewegungsfreiheit nicht "unverhältnismäßig" eingeschränkt werden soll. Wie lange mit einer Booster-Impfung vereinfachtes Reisen in der EU garantiert wird, ist noch nicht geregelt.
Sie werden mittlerweile in zahlreichen Ländern auch außerhalb der EU anerkannt.
Mit Material der dpa
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