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Inzidenz entfällt

Diskos, Veranstaltungen, Maskenpflicht: Neue Corona-Regeln für Bayern ab 2. September

Stand 02.09.21 - 15:18 Uhr

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Bayern führt neue Corona-Regeln ein - gültig ab 2. September 2021. Welche das sind, hat Ministerpräsident Markus Söder soeben verkündet. Mehr Infos hier.

Diskos, Veranstaltungen, Maskenpflicht: Neue Corona-Regeln für Bayern ab 2. September

Foto: Bayerische Staatsregierung

Söder schließt neuen Lockdown definitiv aus

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schließt einen neuen Lockdown in der vierten Corona-Welle grundsätzlich aus. Mittlerweile seien 60 Prozent der Menschen zweifach geimpft, sagte der CSU-Chef am Dienstag in München. «Daher wird es jetzt definitiv keinen Lockdown mehr geben oder Beschränkungen wie wir sie hatten.» Stattdessen gelten für Bayern künftig neue Corona-Regeln:

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3G-Regel als Basis

In Bayern wird es keinen Lockdown mehr geben. Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Dafür wird die 3G-Regel in Bayern wird ausgeweitet. Zugang zu Theatern, Kinos, Fitnessstudios und vielen anderen Bereichen wird künftig nur noch haben, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist.

Die 3G Regel in Bayern gilt künftig grundsätzlich in Innenräumen – mit Ausnahme des ÖPNV und des Handels. Draußen gilt die 3G-Regel ab einer Zahl von 1.000 Teilnehmern.

Besondere Rechte für Gaststätten, die nur noch Geimpfte und Genese (2G) ins Lokal lassen wie in Hamburg, wird es vorerst in Bayern nicht geben.

Keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Sperrstunden mehr

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Kundenbegrenzungen im Handel entfallen.

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Krankenhaus-Ampel anstelle von Inzidenz

Die Inzidenz als einziges Kriterium hat ausgedient. Stattdessen führt Bayern nun eine Krankenhaus-Ampel ein, die – je nach Auslastung der Kliniken und Intensivstationen – auf gelb beziehungsweise rot springt.

Die gelbe Warnstufe ist dann erreicht, wenn es binnen einer Woche bayernweit mehr als 1.200 neu belegte Krankenhausbetten gibt (dazu zählen Intensivbetten, Betten mit beatmeten Patienten, aber auch normale Betten in Bezug auf Corona-Erkrankte)

Warnstufe rot gilt künftig, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen – dann sollen die Anti-Corona-Maßnahmen noch einmal weiter verschärft werden – wie etwa die Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht oder die Kontaktbeschränkungen. Diese Maßnahmen will die Staatsregierung zeitnah noch festlegen.

Die FFP2-Maskenpflicht fällt

Die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen FFP2-Masken zu tragen, fällt. Das hatte Ministerpräsident Markus Söder bereits vergangene Woche angekündigt. Stattdessen können künftig wieder die einfacheren OP-Masken getragen werden, selbst gebastelte Stoffmasken dagegen reichen nicht.

Allerdings soll künftig ab Warnstufe gelb wieder eine FFP2 Maske notwendig werden.

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Veranstaltungen mit bi zu 25.000 Teilnehmern wieder erlaubt – auch Konzerte

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.

Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.

Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021. Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden. Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

Clubs und Diskos öffnen in Bayern wieder

Clubs und Diskotheken sollen in Bayern ab Oktober wieder öffnen können. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag in München nach der Sitzung des Ministerrates mit. Das sei «sicherlich die mutigste Entscheidung». Er kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, gegen eine Corona-Infektion geimpft oder negativ darauf getestet wurden. Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein, betonte Söder – «weil dort das Abstandhalten naturgemäß die größte Herausforderung ist». Auch die coronabedingte Sperrstunde im Freistaat soll fallen.

Kein Wechselunterricht mehr an Schulen

Bayerns Schüler und Schülerinnen sollen künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Corona-Infektionszahlen steigen. «Es gilt der Präsenzunterricht», sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 wird gestrichen.

Allerdings müssen die Schüler und Schülerinnen zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr weiterhin Masken tragen – auch an ihrem Platz.

Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur die, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, sagte Söder.

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