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Coronavirus in Bayern

Diese Nachweise benötigen Geimpfte und Genesene

Stand 06.05.21 - 11:56 Uhr

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Seit 6. Mai 2021 genießen Vollgeimpfte und Genesene in Bayern mehr Freiheiten. Doch wie muss ich mich als Immunisierter künftig ausweisen? Das erfährst du hier.

Diese Nachweise benötigen Geimpfte und Genesene

Foto: Shutterstock

Ab sofort treten Lockerungen für Immunisierte in Kraft

Trotz anfänglichen Schwierigkeiten nimmt der Impfprozess in der Bundesrepublik zunehmend Fahrt auf: Laut des RKI sind derzeit 29,5 Prozent der deutschen Bevölkerung erst- und 8,3 Prozent vollständig geimpft (Stand: 05.05.2021). In Bayern genießen Geimpfte und Genesene ab sofort etwas mehr Freiheiten. Welche das sind, wer als Geimpft und Genesen gilt und welche Nachweise künftig mitgeführt werden müssen – all das erfährst du hier.

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Das gilt ab sofort für Geimpfte und Genesene

Wer gilt als vollständig geimpft?

Vollständig geimpft ist, wer bereits die 2. Impfung erhalten und hat und diese mindestens 14 Tage zurückliegt. Alle Corona-Impfstoffen außer jene von Johnson & Johnson müssen zwei Mal gespritzt werden.

Wie können sich Geimpfte ausweisen?

Eine erfolgte Corona-Schutzimpfung wird im Impfpass vermerkt. Solltest du keinen Impfpass haben, erhältst du eine Ersatzbestätigung.

Wie können sich Genesene ausweisen?

Wer sich bereits mit Corona infiziert hat, muss diese Infektion nachweisen können. Der Nachweis beruht auf einem PCR-Test. Dieser Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Ebenfalls gültig ist ein Zeugnis des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und ein anschließendes negatives Testergebnis. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, damit die Lockerungen für sie gelten.

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Müssen sich Geimpfte und Genesene zusätzlich testen lassen?

Die Testpflicht für vollständig Geimpfte ist in Bayern bereits hinfällig. Neu ist, dass nun auch Genesene den negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.

"Vollständig geimpfte Personen geben nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Falle einer Infektion das Coronavirus kaum weiter und spielen nach Einschätzung des RKI keine wesentliche Rolle bei der Verbreitung einer COVID-19-Erkrankung. Gleiches gilt für negativ Getestete und Genesene", erklärte das Gesundheitsministerium die Entscheidung.

Demnach brauchen Geimpfte und Genesene beim Friseur, beim Terminshopping (Click & Meet) oder beim Zoo-Besuch keinen Corona-Test mehr. Auch in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 ist kein Test mehr erforderlich. Aber: Für den Besuch im Pflegeheim gilt weiterhin die Testpflicht für jeden, auch vollständig Geimpfte und genesene.

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Welche Freiheiten haben Geimpfte und Genesene?

In Bayern gilt weiterhin die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Vollständig Geimpfte und Genesene betrifft diese Maßnahme nicht mehr, allerdings sollten diese dann den entsprechenden Nachweis mitnehmen.

Die Kontaktbeschränkungen werden zudem für Geimpfte und Genesene eingestellt. Derzeit dürfen sich in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Angehörige eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen, bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten diese Maßnahmen auch nicht mehr. So können sie nun zusätzlich dazu stoßen – egal, aus wie vielen weiteren Haushalten sie stammen.

Maskenpflicht und Abstandsgebote weiterhin gültig

Trotz Immunität kann ein kleines Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Demnach müssen vollständig Geimpfte und Genesene weiterhin eine FFP2-Maske tragen und die entsprechenden Abstände einhalten.

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