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Corona-Gipfel

Diese Lockerungen stehen in der Beschlussvorlage

Stand 04.03.21 - 12:37 Uhr

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Wird es Lockerungen für Deutschland geben? Am Mittwoch, 3. März, um 14 Uhr treffen sich die Länderchefs mit Kanzlerin Merkel zum Corona-Gipfel. Was konkret beschlossen werden könnte, hier im Überblick.

Diese Lockerungen stehen in der Beschlussvorlage

Am Mittwoch entscheiden Bund und Länder über Corona-Deutschland

Laut der aktuellen Beschlussvorlage, die 95.5 Charivari vorliegt, soll der Lockdown bundesweit bis zum 28. März verlängert werden. Gleichzeitig soll es aber auch Lockerungen geben. Hier die Punkte, die heute zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder diskutiert werden:

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Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Ab dem 8. März sollen wieder Treffen von zwei Haushalten möglich sein (mit maximal 5 Personen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt). Bei einer Inzidenz von über 100 (an drei aufeinander folgenden Tagen) soll allerdings wieder auf nur eine haushaltsfremde Person beschränkt werden (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt).

Lockerungen im Einzelhandel

Buchhandlungen sollen bundesweit wieder öffnen dürfen (mit Hygienekonzept). Darüber hinaus sollen ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen können, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung sein soll.

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Schnelltest-Strategie

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht werden. Die Kosten übernimmt der Bund.

Unternehmen in Deutschland sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.

Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten (dies soll bis Anfang April umgesetzt werden).

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Weitere Öffnungsschritte in Stufen

In Kommunen mit einer stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 soll zudem künftig folgendes möglich sein:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Sobald die Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 35 liegt, soll zudem Folgendes möglich sein:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich
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In Kommunen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 soll folgendes gelten:

  • Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and Meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
  •  Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
  • Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Sobald die Inzidenz 14 Tage lang stabil unter 100 liegt, sollen diese Punkte gelten:

  • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung (Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich)
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen

+++ Hinweis: bei den hier aufgeführten Punkten handelt es sich um eine Beschlussvorlage! Welche Punkte konkret umgesetzt werden, beschließt die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bund heute nach den Beratungen um 14 Uhr. Welche Beschlüsse in Bayern künftig umgesetzt werden, wird Ministerpräsident Markus Söder am morgigen Donnerstag bekannt geben. +++

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