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Urlaub trotz Corona

Diese europäischen Länder ermöglichen jetzt wieder Urlaub

Stand 18.05.21 - 15:59 Uhr

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Die Pfingstferien stehen vor der Tür und erste europäische Ländern öffnen wieder für den Tourismus. Wo Reisen an Pfingsten möglich sein werden, erfährst du hier.

Diese europäischen Länder ermöglichen jetzt wieder Urlaub


Foto: Shutterstock

Quarantäne und Testpflicht: Die Situation der EU-Länder auf einen Blick

Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen – viele EU-Staaten beginnen mit den ersten Lockerungen. Welche Länder jetzt wieder Urlaub ermöglichen und wie es dort mit Quarantäne- und Testpflicht aussieht, erfährst du in dieser Übersicht:

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In diesen Ländern kannst du an Pfingsten wieder Urlaub machen:

Dänemark

• Einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest muss man bei der Einreise vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen
• Ab 1. Mai dürfen geimpfte Touristen aus EU- und Schengen-Ländern mit passablen Infektionszahlen ohne Test und Quarantäne willkommen
• Ab dem 14. Mai sollen auch Urlauber aus den Grenzgebieten von der Quarantänepflicht entbunden werden
• Da das Land aus deutscher Sicht aber weiterhin als Risikogebiet gilt, sind eine Online-Anmeldung vor der Rückkehr und ein Corona-Test Pflicht notwendig – Ebenso eine Quarantäne
• Geschäfte haben seit längerem wieder geöffnet
• Die Gastronomie darf seit einer Woche wieder Gäste empfangen
• Im Inneren ist der Einlass per App nur mit gültigen Corona-Test, Impfung oder überstandener Infektion erlaubt.

Frankreich

• Einreise nur mit PCR-Test möglich, der nicht älter als 72 Stunden ist, plus eine Erklärung die beweist, dass man symptomfrei ist
• Frankreich ist aber weiterhin Hochinzidenzgebiet: Das bedeutet bei Rückkehr nach Deutschland muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden
• Unabhängig vom Ergebnis besteht bei der Einreise aus Risikogebieten eine Anmelde- und Quarantänepflicht, die sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes richtet.
• Außenbereiche von Gastronomie und bestimmte kulturelle Einrichtungen dürfen ab 19. Mai öffnen
• Die abendliche Ausgangssperre beginnt aktuell ab 19 Uhr, ab 19. Mai beginnt sie aber erst ab 21 Uhr

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Griechenland

• Seit dem 19. April ist die Quarantäne-Pflicht für Urlauber aufgehoben
• Ein negativer PCR-Test oder der Nachweis über eine vollständige Impfung sind ausreichend
• Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular "Passenger Locator Form“, kurz PLF ausfüllen
• Bei der Einreise wird ein Teil der Menschen zudem weiterhin nach dem Zufallsprinzip weiter getestet
• Bei der Rückreise müssen sich Urlauber weiterhin auf eine Quarantäne einstellen, da Griechenland weiterhin als Risikogebiet gilt

Italien

• Ab 1. Juni dürfen Touristen wieder einreisen, allerdings sind viele Hotels weiterhin geschlossen, und der Flugverkehr ist stark reduziert
• Zur Einreise benötigt man einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Vor und nach der Einreise muss meist eine fünftägige Quarantäne eingehalten werden
• Aus deutscher Sicht ist Italien ein Risikogebiet. Es gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht
• Italien lockert schrittweise
• Wo es das Infektionsgeschehen zulässt, dürfen Bars und Restaurants auch am Abend im Außenbereich öffnen
• Ab 22 Uhr gilt die Ausgangssperre

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Österreich:

• Zur Einreise benötigt man einen PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Impf- Genesungsnachweis
• Ab dem 19. Mai öffnen Hotels, Bühnen und Sporteinrichtungen. Bedingung für den Einlass: negativer Corona Schnelltest
• Österreich gilt aus deutscher Sicht weiter als Risikogebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen

Polen

• Für vollständig Geimpfte und für Touristen die einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die zehntägige Quarantänepflicht
• Die Infektionszahlen in Polen sind weiter hoch und das Land gilt als Hochinzidenzgebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen
• Ab 8. Mai dürfen Hotels bis zu 50 Prozent der Auslastung an Gästen empfangen
• Außengastronomie startet ab 15. Mai und ab 29. Mai dürfen im Innenbereich bei 50-prozentiger Auslastung wieder Gäste bedient werden

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Schweiz

• Reisende, die auf dem Luftweg und Landweg in die Schweiz einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.
• Der Zoll an der Schweizer Auto-Grenze kontrolliert das negative Testresultat der Einreisenden mit Stichproben
• Als Risikogebiet gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht
• Bereits ab Anfang März haben Geschäfte, Museen und Bibliotheken trotz hoher Zahlen geöffnet
• Seit dem 19. April haben Gastronomiebetriebe im Außenbereich, Kinos, Theater und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufgenommen
• Open-Air-Konzerte und Sportveranstaltungen dürfen wieder stattfinden, dabei gelten Hygieneregeln: Begrenzung der anwesenden Personen und Maskenpflicht

Spanien

• Am 9. Mai endet der Corona-Notstand
• Damit entfallen alle Beschränkungen im fast gesamten Bereich, wie Reisen, nächtliche Ausgangssperren, Obergrenzen bei Versammlungen und Schließung von Gaststätten
• Bei der Einreise müssen alle Menschen ab sechs Jahren, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg aus einem Risikogebiet kommen, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf

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