Coronavirus in Bayern
Corona-Ampel: Hier die Regeln für deine Stadt oder Landkreis checken
Stand 30.10.20 - 15:31 Uhr
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Aktuell gilt die Corona-Ampel als Maßstab für Corona-Regelungen. In welchen Landkreisen oder Städten die Ampel auf Gelb, Rot oder Dunkelrot geschaltet ist, hier im Überblick.
© Foto: shutterstock
Für diese Landkreise oder Städte zeigt die Corona-Ampel Gelb, Rot oder Dunkelrot
+++ Wir aktualisieren diese Liste laufend +++
Stand 30.10.2020, 15:30 Uhr
(Nächstes Update vom Ministerium am Samstag um 15 Uhr)
Wir aktualisieren laufend anhand der Liste des Bayerischen Gesundheitsministerium.
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Für diese Landkreise und Städte steht die Corona-Ampel auf DUNKELROT: Überschreitung des Schwellenwertes (7-Tage-Inzidenz > 100)
- LK Aichach-Friedberg
- LK Berchtesgadener Land
- LK Cham
- LK Dillingen a.d. Donau
- LK Donau-Ries
- LK Ebersberg
- LK Erding
- LK Freising
- LK Fürstenfeldbruck
- LK Günzburg
- LK Kitzingen
- LK Kulmbach
- LK Landshut
- LK Lichtenfels
- LK Lindau
- LK Miesbach
- LK Miltenberg
- LK Mühldorf am Inn
- LK München
- LK Neuburg-Schrobenhausen
- LK Neustadt a.d. Waldnaab
- LK Neu-Ulm
- LK Oberallgäu
- LK Ostallgäu
- LK Passau
- LK Pfaffenhofen a.d. Ilm
- LK Rosenheim
- LK Rottal-Inn
- LK Schweinfurt
- LK Traunstein
- LK Unterallgäu
- LK Weilheim-Schongau
- SK Augsburg
- SK Bamberg
- SK Bayreuth
- SK Ingolstadt
- SK Kaufbeuren
- SK Kempten
- SK Landshut
- SK Memmingen
- SK München
- SK Nürnberg
- SK Passau
- SK Rosenheim
- SK Schweinfurt
- SK Straubing
- SK Weiden i.d. Oberpflaz
- SK Würzburg
LK und SK, die in den vergangenen fünf Tagen den Wert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen (7-Tage-Inzidenz > 100) überschritten haben, dies nicht mehr tun, für die aber das entsprechende Beschränkungskonzept weiter gilt:
- LK Augsburg
- LK Deggendorf
Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen
- Maximal 50 Personen bei Veranstaltungen (ausgenommen Demonstrationen und Gottesdienste)
- Sperrstunde soll auf 21 Uhr angepasst werden
- Bei unkontrolliertem Geschehen sind lokale Lockdowns möglich, aber es gibt keinen verpflichtenden Grenzwert
- Testpflicht für Berufspendler bei der Rückkehr aus einem Corona-Hotspot im Ausland
+++ Hier nachlesen: Erneute Verschärfung der Corona-Ampel-Regelungen +++
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Für diese Landkreise und Städte steht die Corona-Ampel auf ROT: Überschreitung des Schwellenwertes (7-Tage-Inzidenz >50)
- LK Altötting
- LK Ansbach
- LK Aschaffenburg
- LK Bad-Kissingen
- LK Bad-Tölz-Wolfratshausen
- LK Bamberg
- LK Bayreuth
- LK Coburg
- LK Dachau
- LK Dingolfing-Landau
- LK Eichstätt
- LK Erlangen-Höchstadt
- LK Forchheim
- LK Freyung-Grafenau
- LK Fürth
- LK Garmisch-Partenkirchen
- LK Haßberge
- LK Hof
- LK Kelheim
- LK Kronach
- LK Landsberg am Lech
- LK Main-Spessart
- LK Neumarkt i.d. OPf.
- LK Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
- LK Nürnberg Land
- LK Regensburg
- LK Rhön-Grabfeld
- LK Roth
- LK Schwandorf
- LK Starnberg
- LK Straubing-Bogen
- LK Tirschenreuth
- LK Weißenburg-Gunzenhausen
- LK Wunsiedel im Fichtelgebirge
- LK Würzburg
- SK Amberg
- SK Ansbach
- SK Aschaffenburg
- SK Coburg
- SK Erlangen
- SK Fürth
- SK Hof
- SK Regensburg
- SK Schwabach
LK und SK, die in den vergangenen fünf Tagen den Schwellenwert (7-Tage-Inzidenz > 50) überschritten haben, dies nicht mehr tun, für die aber das Beschränkungskonzept für Schwellenwertüberschreitung weiter gilt:
- LK Regen
Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen:
- Maskenpflicht wie bei 35-50 (siehe unten) und zusätzlich Maskenpflicht auch in der Grundschule
- Allgemeine Sperrstunde ab 22 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Treffen sind auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.
Für diese Landkreise und Städte steht die Corona-Ampel auf GELB: Überschreitung des Signalwertes (7-Tage-Inzidenz > 35)
- LK Amberg-Sulzbach
LK und SK, die in den vergangenen Tagen den Signalwert (7-Tage-Inzidenz > 35) überschritten haben, dies nicht mehr tun, für die aber das Beschränkungskonzept für Signalwertüberschreitung weiter gilt:
Derzeit liegen keine Städte oder Landkreise vor.
Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen:
- Maskenpflicht wird ausgeweitet.
- Maskenpflicht auch im Unterricht ab der 5. Klasse
- Maskenpflicht an Hochschulen, in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten
werden kann. Im Betrieb, sobald man den Platz verlässt. Öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind. - Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Treffen sind auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.
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