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Coronavirus in Bayern

Bayern führt Corona-Testpflicht für Reisende ein

Stand 23.12.20 - 11:02 Uhr

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Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab Mittwoch in Bayern einer Corona-Testpflicht.

Bayern führt Corona-Testpflicht für Reisende ein

Auf der Autobahn A7 werden Reisende aus Risikogebieten mit einer Leuchttafel "Rückreise aus Risikogebiet? Quarantäne einhalten!" auf die notwendigen Quarantänemaßnahmen hingewiesen. Foto: Stefan Puchner/dpa

Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten

Der Ministerrat hat heute eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer aus Corona-Risikogebieten beschlossen und damit die strengen Regelungen zur Einreisequarantäne nochmals verschärft.

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Ministerpräsident Dr. Markus Söder erklärt: „Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein.“

Quarantäne und Corona-Testpflicht in Bayern ab 23. Dezember

Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Dazu stehen die Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit.

An den Autobahnen werden Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt zwar jetzt schon eine strenge Quarantänepflicht. Diese wird nun durch die Testpflicht verschärft.

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Das gilt für Reiserückkehrer in Bayern

Ab morgen müssen alle Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Idealerweise sollte der Test schon im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt.“

Um die Testpflicht durchzusetzen und auf die Verantwortung jedes einzelnen hinzuweisen, wird es auch Kontrollen bei den Reisenden und Familienheimkehrern geben. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25 000 Euro betragen.

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Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren

In der Praxis bedeutet die Neuregelung, dass jeder, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist, nun entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss. Dazu stehen Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit. Inlandsreisende – auch aus Hotspots – fallen nicht unter die Regelung.

«Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen», hieß es aus der Staatskanzlei. An den Autobahnen sollen zudem neue Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern.

Besonderes Augenmerk auf Reisende aus Großbritannien

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem strengere Kontrollen im Grenzbereich und an Grenzübergängen der Hauptreiserouten – sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg – vor. Dies gelte besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Wegen einer neuen mutierten Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika derzeit aber ohnehin weitgehend verboten.

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

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Diese Ausnahmen gibt es 

Bestehende Ausnahmeregeln – etwa für Berufspendler, bleiben nach Angaben der Staatskanzlei weiter bestehen. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Was gilt aktuell als Risikogebiet und was nicht?

Auf dem europäischen Festland gibt es aktuell nur noch in Frankreich (Bretagne), Griechenland, Estland, Finnland, Norwegen und Österreich (zwei Gemeinden an der deutschen Grenze) Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen Regionen in Irland sowie das portugiesische Madeira, das französische Korsika, ein Großteil der griechischen Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänischen Inseln Grönland und Färöer.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Ganz Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder sind demnach Risikogebiete.

Mit Material der dpa


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