Coronavirus in Bayern
Bayern beschließt Maskenpausen in der Schule – zumindest zeitweise
Stand 13.11.20 - 19:20 Uhr
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Die Corona-Regeln an den Schulen in Bayern werden erneut angepasst. Schüler sollen jetzt zeitweise die Maske abnehmen dürfen.
Keine Masken auf den Pausenflächen aber Mindestabstand
München: Die Corona-Pandemie macht es auch im Schulbereich immer wieder notwendig, bestehende Regelungen zu überarbeiten, zu ergänzen oder manchmal auch deutlicher auf sie hinzuweisen.
- Anzeige -Kultusminister Michael Piazolo stellt klar: „Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, ihre Masken auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer.“
Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen VerfassungsgerichtshofÂ
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte mit Blick auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule auf das Fehlen einer expliziten Ausnahmeregelung in der 8. BayIfSMV selbst hingewiesen. Zugleich merkt das Gericht an, dass allerdings eine Regelung im Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen bereits existiert und somit die Tragepausen für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind.
- Anzeige -Maskenpflicht gilt weiter – aber mit Pausen
Kultusminister Michael Piazolo: „Maskentragen ist ein wirksames Mittel, das uns in der Schule dabei hilft, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Entscheidend ist aber auch hier das Augenmaß. So waren Tragepausen immer schon in unserem Hygieneplan enthalten. Dieser Beschluss bestätigt uns, dass wir die Vorgaben für die Schulen mit sehr viel Bedacht treffen und dabei stets auf die Balance zwischen der Gesundheit der Schüler und ihrem Recht auf Bildung achten. Eine neue Handhabung brauchen wir nicht, denn sie existiert bereits.“
- Anzeige -Anpassungen für Schüler mit Erkältungssymptomen
Der Minister verkündete zugleich eine Neuerung, die bei vielen Eltern für ein Aufatmen sorgen dürfte: „Wir passen in Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Erkrankungen an.
So dürfen Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat.
- Anzeige -Grundschulkinder mit nur leichten Symptomen können wie bisher auch weiter die Schule besuchen. „Damit haben wir die Wünsche und Anregungen von zahlreichen Eltern aufgenommen. Uns ist dabei wichtig: Wir stellen weiterhin einen medizinisch verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen während der Pandemie sicher – was oberstes Ziel sein muss. Gleichzeitig halten wir die zusätzliche Belastung für Schüler und Eltern so gering wie nur möglich“, so Piazolo.
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