Herbsturlaub 2020
Ans Meer oder in die Berge: Herbsturlaub in Corona-Zeiten
Stand 09.10.20 - 16:11 Uhr
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Die neuen Reiseauflagen wegen steigender Infektionszahlen erschweren den Herbsturlaub in Deutschland. Wer aus einem Corona-Risikogebiet anreist, für den gelten besondere Regeln. Zwar ist ein Urlaub am Meer oder in den Bergen auch dann möglich - aber nur mit negativem Corona-Test.
Foto: Bernd Thissen/dpa
Herbstferien 2020: Risikogebiete & steigende Corona-Zahlen
Kiel/München (dpa) – Mitten in der Ferienzeit herrscht Wirrwarr beim Umgang mit Urlaubern aus deutschen Corona-Risikogebieten. Viele Menschen sind verunsichert, ob und unter welchen Voraussetzungen ihr Herbsturlaub zum Beispiel in beliebten Zielen an Nord- und Ostsee oder in Bayern möglich ist.
- Anzeige -Die Regeln sind je nach Land teils anders – auf was Urlauber bei der Auszeit an der See oder in den Bergen achten müssen:
Wann wird eine Region Risikogebiet?
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Beherbergungsverbote hängen laut den Landesregierungen von Bayern und Schleswig-Holstein aber nicht ausschließlich am sogenannten Inzidenzwert. Wenn ein Ausbruch klar eingrenzbar ist, wie etwa zuletzt in Schlachthöfen, kommt nicht zwangsläufig ein generelles Beherbergungsverbot für Menschen aus dieser Region.
Wann kann ich meinen Urlaub antreten?
Ohne negativen Corona-Test wollen die meisten Länder Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen nicht mehr in ihren Hotels und Ferienwohnungen übernachten lassen. Es gibt aber unterschiedliche Regeln. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen reicht ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Maßgeblich ist der Tag der Anreise. Auch in Bayern sind Gäste damit willkommen. Dort gelten aber auch Beherbergungsverbote für einzelne Bezirke Berlins, Bremen sowie die Städte Hamm und Remscheid in NRW. Mecklenburg-Vorpommern schreibt für Urlauber aus Risikogebieten dagegen eine 14-tägige Quarantäne direkt nach Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
- Anzeige -Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?
Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den Urlaub wolle, solle aber nicht in die Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen, sagt Andreas Bobrowski vom Berufsverband Deutscher Laborärzte. Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen weitere 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
- Anzeige -Ist die Ansteckungsgefahr auf der Couch bei Freunden größer?
Grundsätzlich kann man sich überall mit dem neuartigen Coronavirus infizieren. In Schleswig-Holstein sind auch Familienbesuche ohne Test möglich, in Mecklenburg-Vorpommern bei engsten Angehörigen. Für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) liegt der Hauptunterschied darin: In Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit könne das gesamte Hotel ein Infektionsherd sein – und dann auch das Hotelgewerbe erheblich leiden. «Man stelle sich vor, wir haben jetzt eine Übertragung der Infektion in touristische Gebiete. Dann ist das fast das Ende des Tourismus, und zwar dauerhaft», warnt er.
- Anzeige -Welche Storno-Regeln gelten?
Es ist fraglich, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover geht nicht davon aus, dass Urlauber auf ihren Kosten sitzenbleiben. Es gelte erst einmal ein Beherbergungsverbot. In diesem Fall müsse die Unterkunft das angezahlte Geld zurückzahlen, Stornierungsgebühren dürften vom Gast nicht kassiert werden. «Man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen», sagt er. Der Deutsche Ferienhausverband rät wegen unklarer Rechtslage, eine einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben. Nach Ansicht des Hotelverbandes Deutschland IHA fällt der Corona-Test in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin.
Was sagen die Hoteliers?
Die Tourismusbranche und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fürchten, dass viele Menschen wegen der Corona-Tests auf eine kurzfristige Reise im Herbsturlaub verzichten. Der Dehoga fordert bundeseinheitliche Regeln für den Umgang mit Touristen aus Deutschland. Im Nordosten schauen die Betreiber auf die Entwicklung der Infektionszahlen in Berlin. «In traditionellen Reisezielen der Berliner wie Usedom und Rügen kommen aktuell 30 bis 40 Prozent der Buchungen aus der Bundeshauptstadt. Wenn die Corona-Ampel dort auf Rot gestellt wird, weiß ich nicht, wie die Hoteliers bei uns die geltenden Corona-Quarantäneverordnung umsetzen sollen», sagt der Präsident des Landesverbandes, Lars Schwarz.
- Anzeige -Welche Strafen drohen?
In Bayern wird es für Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste aus Risikogebieten aufnehmen, teuer. Der Bußgeldkatalog sanktioniert das Vergehen dort mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten müssen dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten. In Schleswig-Holstein arbeitete die Landesregierung ebenso wie die in Niedersachsen am Donnerstag noch an ihrer Verordnung. Zu Strafen konnte das Gesundheitsministerium in Kiel keine Angaben machen.
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