Polizei greift durch
160 Verstöße: Polizei kontrolliert Ausgangsbeschränkungen in München
Stand 22.03.20 - 17:34 Uhr
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Trotz der Allgemeinverfügung und Ausgangsbeschränkungen stellt die Polizei zahlreiche Zuwiderhandlungen fest und stellt Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aus.
Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz
Im Zeitraum vom 21.03., 06.00 Uhr bis 22.03.2020, 06.00 Uhr waren über 400 Polizeibeamte in der Stadt und im Landkreis München eingesetzt, um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügungen zu überprüfen. Dazu riefen viele Mitteiler beim Polizeinotruf 110 an und teilten mit, dass sie auch Verstöße festgestellt hätten.
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Hauptsächlich Überprüfungen in gastronomischen Betrieben und Ladengeschäften
Schwerpunkte dieser Einsätze waren Überprüfungen von gastronomischen Betrieben, Ladengeschäften sowie Ausgangsbeschränkungen. Über  wurden in dem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden über 160 Verstöße festgestellt. In 133 Fällen mussten Verantwortliche wegen Verstößen angezeigt werden. Davon betragen 121 die Ausgangsbeschränkung.
Am Samstag war es ein Friseurgeschäft im Lehel
Am Samstag, 21.03.2020, gegen 14:00 Uhr, teilte ein Zeuge dem Polizeinotruf 110 mit, dass ein Friseurgeschäft im Lehel nach seinem Eindruck geöffnet hätte. Eine Streife in Polizeiinspektion 12 (Maxvorstadt) überprüfte die Örtlichkeit und stellte fest, dass tatsächlich Geschäftstätigkeiten stattfanden. In dem Betrieb befanden sich vier Personen (21 bis 50 Jahre alt, einer mit Wohnsitz im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen und die anderen drei aus München). Allen vier Personen wurde ein Platzverweis erteilt und sie wurden wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
- Anzeige -Am Samstag wurde in einer Shisha-Bar kontrolliert
Am Samstag, 21.03.2020, gegen 23:45 Uhr, informierte ein Mitteiler die Polizei und er teilte mit, dass sich mehrere Personen in einer Shisha-Bar in der Isarvorstadt befinden würden. Mehrere Streifen fuhren zu der Örtlichkeit und überprüften diese. Die Schaufenster der Bar waren von innen abgeklebt und es wurden neun Personen angetroffen, die die dortigen Angebote konsumierten. Bei allen Anwesenden wurde die Identität festgestellt, ihnen wurden Platzverweise erteilt und sie wurden wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Ein 31-Jähriger mit Wohnsitz in München, der für den Betrieb verantwortlich ist, war bei den Maßnahmen sehr unkooperativ und er musste zur weiteren Sachbearbeitung auf die Polizeiinspektion 14 (Westend) mitgenommen werden. Nach der Anzeigenerstattung wurde er von dort wieder entlassen und er wurde auf die Bestimmungen, die seinen Betrieb betreffen, hingewiesen.Â
[MD_Portal_Script ScriptID="9108554" location="leftALone"]Auch private Partys in München sind verboten
Am Sonntag, 22.03.2020, gegen 00:30 Uhr informierten Zeugen die Polizei, da aus einer Wohnung in der Sailerstraße in Schwabing laute Partygeräusche kamen. Zwei Streifen der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) fuhren dahin und stellten sechs Personen in der Wohnung fest (24 bis 33 Jahre alt, alle aus München, darunter die beiden Bewohner der Wohnung), die dort eine private Feier abhielten. Alle wurden wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt und den vier Gästen wurden Platzverweise erteilt.
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