Bußgeld bei Verstoß:
Neue Pflicht für Wohnwagen und Wohnmobile: Wer nicht prüft, zahlt ab Juni 2025 Bußgeld
Stand 23.05.25 - 10:56 Uhr
Ab 19. Juni 2025 müssen Wohnwagen und Wohnmobile mit Gasanlage regelmäßig geprüft werden. Was auf Camper zukommt – und wie man das Bußgeld vermeidet.

© shutterstock
Wer sich nicht dran hält, riskiert Bußgeld – und im Ernstfall sogar die Stilllegung.
Viele Camper setzen beim Kochen, Heizen oder Kühlen im Wohnmobil auf Flüssiggas. Doch was bislang oft nur empfohlen wurde, wird jetzt zur Vorschrift: Ab 19. Juni 2025 gilt eine verbindliche Prüfpflicht für alle Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen – und das alle zwei Jahre.
- Anzeige -Was bedeutet das konkret?
Camper müssen ihre Fahrzeuge künftig regelmäßig auf Herz und Nieren checken lassen – genauer gesagt auf Schläuche, Leitungen, Anschlüsse und Geräte wie Herd, Kühlschrank oder Heizung. Das Ziel: Undichte Stellen oder defekte Bauteile frühzeitig erkennen – bevor es brenzlig wird.
Die neue Regel ist in § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert und betrifft alle Fahrzeuge, die mit einer fest verbauten Flüssiggasanlage unterwegs sind – egal ob neu oder gebraucht. Auch Umbauten machen eine neue Prüfung nötig.
Was wird geprüft?
✔️ Der technische Zustand: Druckregler, Halterungen, Leitungen und Schläuche
✔️ Die Funktion: Zündsicherungen, Flammenverhalten, Absperrhähne
✔️ Die Sicherheit: Abgasführung und Belüftung
Die Prüfung dauert etwa 30 Minuten – und wer besteht, bekommt eine Plakette fürs Fahrzeug.
Wo kann ich die Gasprüfung machen?
Anlaufstellen sind z. B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder der ADAC. Die Kosten liegen zwischen 30 und 50 Euro. Manche Gasprüfer kommen auch direkt auf Campingplätze – dort ist die Prüfung manchmal sogar günstiger.
Tipp: Wer einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU) hat, kann beides oft direkt kombinieren – auch wenn es rechtlich zwei getrennte Checks sind.
Was passiert, wenn ich die Prüfung ignoriere?
Dann droht ein Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro. Wird der Mangel bei einer Kontrolle entdeckt, kann das Fahrzeug sogar stillgelegt werden.
Was ist nicht betroffen?
Keine Sorge: Wer nur einen kleinen mobilen Gaskocher oder Campinggrill nutzt, muss keine Prüfung machen – die Pflicht gilt nur für fest verbaute Anlagen.
ADAC: „Mehr Sicherheit für alle Camper“
Auch beim ADAC begrüßt man die neue Regel: „Die regelmäßige Prüfung bringt vor allem eines: Sicherheit“, sagt ein Camping-Experte. Und die ist – gerade bei Gas – nun mal das Wichtigste auf Reisen.
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