Rund 52.000 Unterschriften gesammelt
Volksbegehren Mietenstopp im ersten Schritt erfolgreich
Stand 07.02.20 - 16:09 Uhr
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Die erste Hürde zum Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in München ist genommen - über 25.000 Stimmen wurden erfolgreich gesammelt. Wie es nun weitergeht, erfährst du hier.

Foto: Volksbegehren Mietenstopp
Die Forderung: 6 Jahre keine Mieterhöhungen
Die Mieten in Großstädten wie München steigen stetig, selbst für viele "Normalverdiener" sind die Mieten bereits nicht mehr zu stemmen. Das könnte sich bald ändern, denn nun steht fest: die erste Hürde zum Volksbegehren ist geschafft – insgesamt 51.983 Unterschriften wurden erfolgreich gesammelt.
Seit dem 10. Oktober 2019 wurden für das Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp" Unterschriften gesammelt. Bis Freitag, den 07.02.2020 konnten Listen abgegeben werden. Die Listen lagen bei Unterstützern in ganz Bayern aus. In München konnte das Volksbegehren #6JahreMietenstopp insbesondere während der Weihnachtszeit auf den Christkindlmärkten (Tollwood, Märchenbazar, Sternenflotte) viele Menschen erreichen.
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Die Forderungen des Volksbegehrens im Überblick
Mit dem Volksbegehren soll ein Gesetz erwirkt werden, das festlegt, dass die Mieten in München und weiteren 161 Städten und Gemeinden in Bayern für sechs Jahre eingefroren werden sollen – und zwar bei laufenden Mietverträgen! Ausgenommen sein sollen lediglich Mieten in Neubauten. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Der komplette Gesetzesentwurf kann unter diesem Link angesehen werden.
Wie geht es mit dem Volksbegehren nun weiter?
Um eine Gesetzesänderung zu erreichen, mussten im Zuge des Volksbegehrens in einem ersten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden (= Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens). Dies ist erfolgreich geschehen, das Volksbegehren ist somit zugelassen.
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Anschließend muss der Landtag in einem dritten Schritt den Gesetzesvorschlag annehmen, tut er das nicht und reicht stattdessen einen Gegenvorschlag ein, findet ein Volksentscheid statt.
Das sagen die Kritiker
Die Kritiker des Mietenstopps betonen, dass Eingriffe in den Wohnungsmarkt Investoren abschrecken und notwendige Neubaumaßnahmen blockieren würden. Der im Volksbegehren geforderte Gesetzesentwurf schließt allerdings Neubauten ab 2017 aus seinen Forderungen aus, um Investitionen nicht zu bremsen.
Darüber hinaus befürchten die Kritiker, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen den gegenteiligen Effekt provozieren und sogar zu weiteren Mieterhöhungen führen könnten, so wie es etwa bei Einführung der Mietpreisbremse in Berlin teilweise der Fall war.
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