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"Querdenken 089"

Querdenker-Demo in München unter strengen Auflagen genehmigt

Stand 12.09.20 - 14:19 Uhr

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Die Demonstration der Initiative Querdenken, die zuletzt in Berlin demonstriert hat, demonstriert am Samstag auch in München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt einen Umzug mit 500 Teilnehmern. Mehr Infos hier. 

Querdenker-Demo in München unter strengen Auflagen genehmigt

Screenshot Twitter Liveübertragung – Toro Dual

+++ Update 12.09.2020, 14:12 Uhr +++

Gericht: "Eine fixe Obergrenze gibt es nicht"

Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung auf der Theresienwiese ist nicht mehr beschränkt. 
"Eine fixe Obergrenze gibt es nicht, entscheidend ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden (können)", teilte die Sprecherin des Gerichtshofes mit. Der zuständige Senat habe keine Probleme gesehen, wenn die angemeldete Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht eingehalten werden.

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+++ Update 12.09.2020, 10:00 Uhr +++

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt nun spontan einen Umzug vom Odeonsplatz zur Theresienwiese mit 500 Teilnehmern. In München sind heute insgesamt 1.400 Polizeibeamte im Einsatz.

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Live Bilder von der Demo in München am 12.09.2020

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Anderer Standort und Teilnehmerbegrenzung

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München hat die für Samstag, 12.09.2020, auf dem Odeonsplatz angekündigte Demonstration von „Querdenken 089“ mit 5.000 angekündigten Teilnehmenden untersagt. Allerdings darf die Demo unter strikten Auflagen an einem neuen Standort in München stattfinden.

Querdenken-Demo auf der Theresienwiese in München

Die geplante Querdenker-Demo wurde vom KVR auf die Theresienwiese verlegt und die genehmigte Teilnehmerzahl beträgt aus Infektionsschutzgründen maximal 1.000. Der ebenfalls angemeldete Demonstrationszug durch die Münchner Innenstadt ist behördlich per Verbotsverfügung untersagt. 

Angekündigt ist die Demonstration für Samstag, den 12.09.2020, ab 15 Uhr. Enden muss die Demo um spätestens 19.30 Uhr.

Unter diesen Auflagen darf die Querdenker-Demo in München stattfinden

Damit die Demonstration infektionsschutzrechtlich vertretbar ist, darf sie nur stationär auf einer klar gekennzeichneten Fläche durchgeführt werden. Den Auflagen liegen eine Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München und eine infektionsschutzrechtliche Bewertung des städtischen Referats für Gesundheit und Umwelt zu Grunde.

Bereits der Zulauf und die Zugänge zur Versammlung werden kontrolliert, um die Teilnehmerzahl und die Zu- und Abwege der Teilnehmer steuern zu können. 

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Zwischen allen Teilnehmenden, Passanten und zu Pressevertretern muss zwingend ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und jeder Körperkontakt vermieden werden. Ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen hat die Versammlungsbehörde gemäß den Vorgaben des Freistaats eine Maskenpflicht anzuordnen. Grundsätzlich haben alle Teilnehmenden während der gesamten Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Rednerinnen und Redner für die Dauer ihres Redebeitrags. Verstöße gegen Abstandsregeln und andere Auflagen werden strikt geahndet.

Der Veranstalter muss bei einer Teilnehmerzahl von insgesamt 1.000 Personen zusammen mit 100 von ihm gestellten Ordnerinnen und Ordnern gewährleisten, dass alle Auflagen eingehalten werden. Der Veranstalter muss in Absprache mit der Polizei über Lautsprecher einer eventuell auftretenden Überfüllungssituation entgegenwirken, wenn die zulässige Personenanzahl von 1.000 überschritten wird.

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Ausschreitungen wie zuletzt in Berlin unbedingt vermeiden

Wie in Berlin wird auch in München eine Mischung aus Corona-Zweiflern, Verschwörungsideologen, Reichsbürgern und Rechtsextremen erwartet. Am letzten August-Wochenende demonstrierten mehr als 38.000 Menschen in Berlin gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.

Dabei wurde nicht nur in großer Zahl gegen die Corona-Auflagen verstoßen, sondern auch Reichsfahnen geschwenkt und Versuche unternommen, den Reichstag zu stürmen.

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