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Weniger zahlen bei Hitze?

Hitze-Mietminderung in Münchner Wohnungen

Stand 28.06.19 - 15:46 Uhr

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Viele Münchner verbringen in den letzten warmen Tagen schlaflose Nächte in ihren Wohnungen. Ob du bei einer unerträglich heißen Wohnung ein Anrecht auf Mietminderung hast, erfährst du hier.

Hitze-Mietminderung in Münchner Wohnungen

Der Preis ist heiß

Ganz München freut sich über die sommerlichen Temperaturen. Doch die strahlenden Temperaturen sorgen auch dafür, dass sich die Wohnungen vieler Münchner ordentlich aufheizen. Hier erfährst du, ob du deshalb Anspruch auf Mietminderung hast.

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Laut dem Mieterverein München kommt es bei Temperaturen über 26 Grad in der Wohnung zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität und somit könne der Mieter seine Miete mindern. Ob du aber wirklich eine Mietminderung bekommst ist von vielen Kriterien abhängig und wird auch von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. 

Denn: Wie warm es in einer Mietwohnung werden darf, ist nicht offiziell gesetzlich geregelt.
Um tatsächlich eine Mietminderung erzielen zu können musst du außerdem die hohen Temperaturen durch ein Thermometer, das Höchstwerte aufzeichnet, nachweisen oder einen Zeugen benennen können.

Fällt die Entscheidung der Mietminderung zu deinen Gunsten, kannst du eine bis zu 20 Prozent weniger Miete zahlen.

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Es gilt: Wärmeschutzmaßnahmen an einer Wohnung müssen den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen. Außerdem muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung über einen angemessenen Hitzeschutz verfügt.

Auch Bewohner von Dachgeschosswohnungen haben oft eher schlechte Karten. Meistens wird in diesen Fällen damit argumentiert, dass man sich der hohen Temperaturen unter dem Dach schon vor Einzug bewusst sein sollte.

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