Ungesicherter Bahnübergang
Gefährlicher Bahnübergang: Beinahe-Kollision zwischen Zug und PKW
Stand 29.03.23 - 13:26 Uhr
An einem Bahnübergang konnte eine Kollision zwischen einer Regionalbahn und einem Auto knapp verhindert werden.

©Bundespolizei
Beinahe-Zusammenstoß am Bahnübergang
Am Dienstagnachmittag, den 28. März, kam es am S-Bahnhaltepunkt Fasanerie beinahe zu einem Fast-Zusammenstoß zwischen einer Regionalbahn und einem Pkw. Ein Achtungspfiff und eine Schnellbremsung verhinderten die Kollision zwischen Zug und Pkw. Alles, was du dazu wissen musst, findest du hier.
- Anzeige -Wie konnte es zu dem Geschehen kommen?
Der Fahrzeuglenker des Pkws war dabei, den „ungesicherten“ Bahnübergang zu überqueren. Dank eines lautstarken Achtungspfiffes und einer Schnellbremsung durch den Lokführer konnte eine Kollision verhindert werden. Ein ähnlicher Vorfall hat sich erst am 3. Januar an derselben Örtlichkeit ereignet.
Gegen 16:30 Uhr fuhr der Regionalexpress vom Haltepunkt Feldmoching zur Fasanerie. Aufgrund von Reparaturarbeiten ist die Schrankenanlage nicht vollumfängliche funktionstüchtig. Sie wird deswegen von einem Schrankenwärter und – zum Zeitpunkt des Vorfalls – zwei Sicherungsposten gesichert. Trotz des gemeldeten und ankommenden Zuges war die Schrankenanlage vor dem Haltepunkt geöffnet.
Als sich der Regionalexpress näherte, befand sich ein Pkw auf dem Bahnübergang, der diesen nach langanhaltendem Achtungspfiff verlassen konnte. Der Lokführer erkannte die Gefahrensituation und leitete zudem eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam erst auf Höhe des Bahnsteiges des Haltepunktes zum Stehen. An der Stelle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Glücklicherweise kam es zu keinen Personen- bzw. Sachschäden und der Lokführer setzte wenig später seine Fahrt fort.
Die Bundespolizei ermittelt wegen Gefährdung des Bahnverkehrs vorrangig gegen den Schrankenwärter und wegen des Verdachts der Strafvereitelung auch gegen mindestens einen weiteren DB-Mitarbeiter.
Nach ersten Erkenntnissen ist der Beinahe-Zusammenstoß auf menschliches Versagen zurückzuführen. Das vorläufige Ermittlungsergebnis des Vorfalls vom 3. Januar belastet den Schrankenwärter als verantwortlichen Verursacher. Der Schrankenwärter ist für die Schließung und Öffnung des Bahnüberganges verantwortlich. Die Sicherungsposten handeln auf seine Anweisungen hin.
Zeugenaufruf der Bundespolizei
Die Bundespolizei sucht nach Zeugen des Vorfalles, u. a. nach dem bislang unbekannten Pkw-Lenker, die mit seinem Fahrzeug nur knapp einer Kollision entgangen war. Sachdienliche Hinweise werden unter 089/515550-1111 erbeten.
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