Wiesn 2019
E-Scooter-Regeln zum Oktoberfest
Stand 10.09.19 - 14:22 Uhr
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E-Scooter und Oktoberfest vertragen sich nicht gut. Aufgrund der hohen Unfallgefahr während der Wiesn ist nun eine Verbotszone mit Benutzungs-, Ausleih- und Parkverbot festgelegt worden. Alle Infos dazu hier.
Foto: pixabay / 95.5 Charivari
Verbotszonen rund um die Theresienwiese
Während des Oktoberfests ist die Gefahr von Unfällen mit den beliebten E-Scootern nicht zuletzt aufgrund der Trunkenheit vieler Gäste besonders hoch. Daher haben KVR und Polizei in Absprache mit allen fünf in München vertretenen Verleih-Anbietern (Tier, Lime, Voi, Circ und Bird) nun eine Verbotszone rund um die Theresienwiese festgelegt.
- Anzeige -Die Verbotszone betrifft das Benutzen, Entleihen und Parken von E-Scootern. Kreuz und quer abgestellte E-Scooter könnten für die Oktoberfest-Besucher sonst schnell zur Stolperfalle werden.
Hier gilt absolutes E-Scooter-Fahrverbot
E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, der wie jedes Jahr zum Oktoberfest für den Verkehr eingerichtet wird. Ab dort gilt ein Fahr- und Parkverbot für E-Scooter. An den Zufahrten zum Äußeren Sperrring werden Hinweisschilder mit dem Text „NO E-Scooter“ angebracht.
Der Äußere Sperrring um das Festgelände wird begrenzt durch Schwanthalerstraße, Paul-Heyse-Straße und Herzog-Heinrich-Straße, Lindwurmstraße, Poccistraße und Hans-Fischer-Straße, Ganghoferstraße, Heimeranstraße und Schießstättstraße (in der Karte unten in rot eingezeichnet).
An diesen Stellen ist das Parken von E-Scootern generell verboten
Zusätzlich gelten während der Wiesn auch die ohnehin dauerhaft festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen, etwa im Westpark und an der Isar (in der Karte in blau eingezeichnet).
Sammelstellen zum Parken der E-Scooter
Zum Parken von E-Scootern werden fünf Sammelstellen entlang des Äußeren Sperrrings eingerichtet. Die Anbieter sorgen für ein regelmäßiges Entfernen der E-Scooter entlang des Sperrrings und an den Sammelstellen.
Die fünf Sammelstellen zum Abstellen von E-Scootern (in der Karte als kleine lila Punkte eingezeichnet) befinden sich an Paul-Heyse-Straße Westseite / nördlich Pettenkoferstraße, Mozartstraße Südseite / östlich Herzog-Heinrich-Straße, Hans-Fischer-Straße Nordseite / westlich Theresienhöhe, Alter Messeplatz Nordseite / östlich Schießstättstraße, Schwanthalerstraße Südseite / östlich Martin-Greif-Straße (dort nur bis 17 Uhr).
[MD_Portal_Script ScriptID="6381441" location="leftALone"]Zu diesen Zeiten gelten Ausleihverbote
Jeden Abend ab 17 Uhr bis morgens 6 Uhr gelten darüber hinaus in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den Äußeren Sperrring herum Ausleihverbote. Der Beginn eines Leihvorgangs ist in diesen Gebieten dann nicht möglich.
Ausleih- und Parkverbot (in der Karte gelb)
Im Bereich nördlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Karlsplatz, Prielmayerstraße, Arnulfstraße, Hackerbrücke, Grasserstraße, Landsberger Straße, Schenkstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleih- und Parkverbot.
Ausleihverbot (in der Karte türkis)
Im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeufferstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleihverbot.
Übrigens: wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel. Es gelten die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto.
Hier gibt’s die Karte mit den E-Scooter Verbotszonen zum Download
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