Gesundheitspolitik
Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht
Stand 14.11.19 - 16:14 Uhr
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Die Masern-Impfung wird Pflicht - das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Was die Regelung konkret bedeutet, erfährst du hier.
Foto: Pixabay
Bußgelder bis zu 2.500 Euro können fällig werden
Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder in der Schule anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Mit dem sogenannten "Masernschutzgesetz" will das Bundesgesundheitsministerium in Zukunft die Impfquoten gegen Masern erhöhen und effektiv gegen die gefährliche Infektionskrankheit vorgehen.
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Wer muss sich künftig gegen Masern impfen lassen?
Für Kinder, die künftig in eine Kita oder in die Schule gehen, gilt die neue Regelung, ebenso wie für Kinder, die bereits in einer entsprechenden Einrichtung sind. Bis zum 31. Juli 2021 ist eine Impfung nachzuweisen. Wurde die Krankheit schon einmal durchlitten, kann der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht werden.
Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften müssen sich künftig gegen Masern impfen lassen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Personen ohne Immunisierung dürfen dort ansonsten nicht arbeiten. Die Masern-Impfung wird von den Krankenkassen vollständig bezahlt. Auch Erwachsene können sich problemlos impfen lassen, beim Haus- oder Kinderarzt.
Gibt es Ausnahmen von der Masern-Impfung?
Ausnahmen gelten nur für unter Einjährige, weil diese noch nicht geimpft werden sollen sowie für Menschen, die Impfungen nicht vertragen. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz übrigens dennoch nicht verbunden. So können Kinder, die nicht geimpft sind, auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.
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