Cannabis-Regelung
Bayern hebt Cannabis-Verbot in staatlichen Parks auf
Stand 11.02.26 - 13:40 Uhr
Bayern erlaubt wieder Cannabis-Konsum in Parks. Was das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bedeutet und wie die Staatsregierung reagiert.

©Foto: Michael Brandt/dpa
Hintergrund des Cannabis-Verbots in Bayern
Das Cannabis-Verbot in Bayern war Teil einer umfassenden Strategie der Staatsregierung gegen die Teil-Legalisierung von Cannabis durch den Bund. Im April 2024 verkündete Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), dass der Konsum von Cannabisprodukten auf Volksfesten, in Biergärten und in mehreren staatlichen Parks untersagt wird. Diese Maßnahmen wurden im Gesundheitsschutzgesetz verankert und durch Verordnungen der Bayerischen Schlösserverwaltung ergänzt – wie BR24 zunächst berichtete.
- Anzeige -Die Bayerische Schlösserverwaltung erließ im Mai 2024 Verordnungen, die den Konsum von Cannabis im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München sowie im Hofgarten Bayreuth untersagten. Diese Regelungen sollten den Gesundheitsschutz in den beliebten Münchner Parks stärken.
Gerichtsurteil kippt das Verbot
Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellte im November 2025 fest, dass das Verbot in den Münchner Parks rechtswidrig sei. Die Richter argumentierten, dass der Konsum von Cannabis in diesen Parks nicht automatisch zu erheblichen Belästigungen führe. Zwei Männer aus dem Münchner Umland hatten gegen das Verbot geklagt.
Nach intensiver Prüfung der Urteilsbegründung hat die Bayerische Schlösserverwaltung die entsprechenden Verordnungen geändert. Das Verbot des Konsums von Cannabisprodukten wurde gestrichen, sodass der Konsum in den betroffenen Parks unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wieder erlaubt ist. Besonders wichtig ist die Regelung, dass Cannabis nicht in der Nähe von Minderjährigen konsumiert werden darf.
Reaktionen der Staatsregierung und der Opposition
Trotz des Urteils bleibt die Staatsregierung bei ihrem restriktiven Kurs gegen die Legalisierung von Cannabis. Gesundheitsministerin Judith Gerlach betont weiterhin, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken aus Gesundheits- und Jugendschutzgründen falsch sei. Die Grünen im Landtag, vertreten durch Rechtsexperten Toni Schuberl, begrüßen die Aufhebung des Verbots und hoffen auf mehr Gelassenheit seitens der CSU.
Toni Schuberl von den Grünen kritisiert den „Verbotswahn“ der Staatsregierung und sieht die Aufhebung des Verbots als längst überfällig an. Er hofft, dass das Urteil zu einem Umdenken und zu mehr Entspannung im Umgang mit Cannabis führen wird.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und die darauf folgende Aufhebung des Verbots zeigen, dass die Diskussion um Cannabis in Bayern weiterhin lebhaft und kontrovers bleibt. Ob die Staatsregierung ihren Kurs anpassen wird, bleibt abzuwarten.
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