Insolvenz bei Air Berlin
Air Berlin: Lufthansa übernimmt
Stand 12.10.17 - 15:57 Uhr
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Die Fluggesellschaft Air Berlin hatte Mitte August Insolvenz angemeldet. Jetzt gibt es neue Informationen, dass die Lufthansa den Kaufvertrag unterschrieben hat.

© Foto: dpa
Die neuesten Infos rund um die Air Berlin Pleite
Die Fluggesellschaft Air Berlin hatte Mitte August, während der Ferienzeit, Insolvenz angemeldet. Die Bundesregierung half mit einem Notfallkredit über 150 Millionen Euro aus, um den Flugbetrieb von Air Berlin aber auch den der Tochtergesellschaft Niki aufrecht zu erhalten.
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Die Lufthansa übernimmt
Die Lufthansa übernimmt Air Berlin und zahlt für die Übernahme großer Teile der insolventen Airline voraussichtlich etwa 210 Millionen Euro. Der Preis könne aber noch angepasst werden, wenn der Kaufvertrag dann vollzogen wird. Die Lufthansa übernimmt demnach die Tochtergesellschaften Niki und Luftfahrtgesellschaft Walter mit zusammen 1300 Beschäftigten sowie 20 weitere Flugzeuge der Air Berlin. Mit dem Lufthansa-Geschäft sollte Air Berlin in der Lage sein, den Bundeskredit von 150 Millionen Euro zurückzuzahlen.
Große Teile der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin gehen wohl an die Lufthansa. Beide Unternehmen wollten heute in Berlin einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnen, wie Lufthansa-Chef Carsten Spohr in Berlin ankündigte. Das Geschäft steht aber noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Überprüfung.
Mit dem Bieter Easyjet werde weiter verhandelt. Die britischen Gesellschaft Easyjet soll bis zu 30 Maschinen samt Verkehrsrechten und Besatzungen übernehmen sollte. Die Verhandlungen würden fortgesetzt, sagte ein Sprecher der Air Berlin.
Kartellrechtliche Überprüfung
Die Sorge ist, dass die Lufthansa nach der Übernahme von großen Teilen der Air Berlin in Deutschland zu übermächtig wird. Weil der deutsche Marktführer sich einen Großteil des einstigen Konkurrenten sichert, fürchten viele einen eingeschränkten Wettbewerb, der zu steigenden Preisen führen könnte.
Die europäischen Kartellbehörden müssen dies nun untersuchen. Als Obergrenze für die alleinige nationale Zuständigkeit gilt ein Umsatz aller Beteiligten zusammen von fünf Milliarden Euro. Diese Summe überschreitet allein die Lufthansa mit knapp 32 Milliarden Euro Gesamtumsatz (2016) klar.
Gerade im innerdeutschen Flugverkehr dürfte die Ermittlung des Marktanteils schwer fallen. Dort gibt es schließlich noch konkurrierenden Bahn- und Busverkehr. Die Prüfung muss wohl nach einzelnen Strecken getrennt ablaufen.
Die EU-Kommission prüft auf Grundlage der europäischen Fusionskontrollverordnung. Die Stoßrichtung ist: keine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens – mit Blick auf die europäische Dimension.
In früheren Luftverkehrsverfahren hat die Kommission mehrfach Auflagen gemacht. So mussten Käufer Start- und Landerechte auf einzelnen Strecken an Wettbewerber abgeben. Die geplante Übernahme der irischen Aer Lingus durch den großen Konkurrenten Ryanair untersagte die EU, weil das neue Unternehmen auf einer Vielzahl von Strecken marktbeherrschend geworden wäre.
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