Streaming-Dienst
Preiserhöhungen unwirksam: Wie du Geld von Netflix zurückbekommen könntest
Stand 19.05.25 - 11:48 Uhr
Landgericht Köln erklärt Netflix-Preiserhöhungen für unwirksam. Erfahre, wie du zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern kannst.
©Miguel Lagoa / Shutterstock.com
Gerichtsurteil gegen Netflix-Preiserhöhungen
Ein Kölner Gericht hat die einseitigen Preiserhöhungen von Netflix in einem Fall für unwirksam erklärt. Dies könnte bedeuten, dass Millionen von Kunden ihr Geld zurückfordern können.
- Anzeige -Das Landgericht Köln entschied, dass Netflix seine Preise nicht ohne eine klare Zustimmung der Kunden erhöhen darf. Ein einfacher Klick auf einen Zustimmungs-Button reicht nicht aus, um eine Vertragsänderung wirksam zu machen.
So forderst du dein Geld zurück
Wenn du von den Preiserhöhungen betroffen bist, gibt es Schritte, die du unternehmen kannst, um dein Geld zurückzuholen.
Die Kanzlei WBS-Legal bietet ein Musterschreiben an, mit dem du zu viel gezahlte Beiträge von Netflix zurückfordern kannst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Lade das Musterschreiben von der WBS-Legal-Website herunter – hier kommst du direkt zum Download.
- Fülle das Schreiben mit deinen persönlichen Daten aus.
- Sende das Schreiben an Netflix, um die Rückerstattung zu beantragen.
Was bedeutet das für Netflix-Nutzer?
Das Urteil könnte als Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft dienen, da es zeigt, dass einseitige Vertragsänderungen nicht ohne weiteres durchgesetzt werden können. Für die Zukunft bedeutet dies, dass Unternehmen wie Netflix klarere und transparentere Methoden zur Zustimmung von Vertragsänderungen entwickeln müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob Netflix gegen das Urteil in Berufung geht oder wie andere Unternehmen auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Der Münchner Wohnungsmarkt ist für viele der Endgegner. Grund genug, endlich groß darauf aufmerksam zu machen, dachte sich unser Moderator Thommy Berglmeir.
Wende im Münchner Univiertel: Kioskbetreiber ziehen ihre Klagen zurück. Ab dem 4. September 2026 gilt ab 22 Uhr wieder ein striktes Bierverkaufsverbot.
Dekolleté-Eklat auf dem Oktoberfest: Auf Druck der Stadt München mussten die traditionellen Pappmaché-Figuren am Teufelsrad züchtig übermalt werden - aus Sorge vor einem Wiesn-Verbot
Waymo plant fahrerlose Taxis in München: Erste Testfahrten starten bald, der öffentliche Robotaxi-Dienst soll Ende 2027 folgen.
Freibier in der Bräurosl: Das Festzelt sorgt auf der Wiesn 2026 für das gewisse Extra.
Mondfinsternis über Bayern: Warum sich frühes Aufstehen diesmal lohnt
Im Tierpark Hellabrunn leben jetzt Kirk-Dikdiks. Die Mini-Antilopen sind am Isar-Eingang zu sehen.
Italien plant 75 Euro Strafe für Fußgänger mit Smartphone auf der Straße. Noch ist die Regel nicht beschlossen.
Trinkgeld per Karte sorgt für Kritik: Viele Gäste fühlen sich durch Bezahlterminals unter Druck gesetzt.
Die Wiesn 2026 in München ist einen Monat vor dem Start gut vorbereitet. SWM und MVG sichern Strom, Trinkwasser und die Anreise zur Theresienwiese.
DESK
Heute wird es in Bayern laut: Anlass ist der bundesweite Warntag.
Pendlerinnen und Pendler in München müssen sich in der zweiten Septemberwoche auf deutliche Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr einstellen
Im Landkreis Augsburg startet ein Test: Essen und Medikamente kommen bald per Drohne.
Ein Mittelamerikanischer Tapir ist neu in Hellabrunn. Der seltene Bewohner lebt jetzt im Nashornhaus und wird dort aktuell an seine neue Umgebung gewöhnt.
Explosion in Augsburg: Zwei Verletzte, Bahnhof zeitweise gesperrt, Züge fahren inzwischen wieder.
Trotz Insolvenz gibt es für 1860-Fans Hoffnung: Der Spielbetrieb läuft weiter - und auch das Löwen-Wappen ist zurück.
Neue Regeln im September 2026: Das ändert sich bei Steuer, Bahn, Warntag und Einkaufen.








