Wer wird Münchens OB?
Kommunalwahl 2026 in München: Das müssen Wählerinnen und Wähler wissen
Stand 12.02.26 - 12:20 Uhr
Wer darf wählen, wer kann kandidieren und wie funktioniert die Stimmabgabe – auch per Briefwahl? Hier findest du die wichtigsten Informationen im Überblick.
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Worum geht es bei der Kommunalwahl?
Die Kommunalwahl 2026 entscheidt darüber, wer in den kommenden sechs Jahren die Politik in München mitgestaltet. Gewählt werden unter anderem der Stadtrat, die Bezirksausschüsse und das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters. Doch wer darf eigentlich wählen, wer kann kandidieren und wie funktioniert die Stimmabgabe – auch per Briefwahl? Hier findest du die wichtigsten Informationen im Überblick.
- Anzeige -Wann wird gewählt?
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern und damit auch in München finden am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahllokale sind in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in München ist, wer am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt ist
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt
- sich seit mindestens zwei Monaten in München mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und zum Stichtag im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Was wird in München gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden in München gewählt:
- der Stadtrat (kommunales Hauptorgan der Landeshauptstadt)
- die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister
- die Bezirksausschüsse in den einzelnen Stadtbezirken
Der Stadtrat entscheidet über zentrale kommunale Themen wie Haushalt, Stadtentwicklung, Verkehr oder Bildung. Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt nach außen.
Wer kann gewählt werden?
Für eine Kandidatur, etwa für den Stadtrat, gelten bestimmte Voraussetzungen. Grundsätzlich muss eine Person
- wahlberechtigt sein
- seit mindestens drei Monaten in München eine Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben
Für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben, unter anderem hinsichtlich Wählbarkeit und möglicher Altersgrenzen nach dem bayerischen Kommunalrecht. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz.
Wie wird gewählt?
Die Stimmabgabe erfolgt entweder im Wahllokal oder per Briefwahl.
Wahl im Wahllokal
Am Wahltag können Wahlberechtigte ihr zugewiesenes Wahllokal aufsuchen. Mitzubringen sind in der Regel:
- die Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend, aber hilfreich)
- ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Die Stimmzettel werden vor Ort ausgehändigt und in einer Wahlkabine ausgefüllt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
In Bayern ist bei Kommunalwahlen die Briefwahl ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Briefwahlunterlagen können beantragt werden:
- online über das offizielle Serviceportal der Stadt München,
- schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- persönlich beim zuständigen Wahlamt.
Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Maßgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang.
Wichtige Hinweise
- Die Wahlbenachrichtigungen werden einige Wochen vor der Wahl verschickt.
- Wer keine Benachrichtigung erhält, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte sich rechtzeitig an das Wahlamt wenden.
- Änderungen der Wohnadresse kurz vor der Wahl können Auswirkungen auf die Eintragung ins Wählerverzeichnis haben.
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