Nach dem Gerichtsbeschluss
Umwelthilfe setzt Stadt Frist zu Tempo 30 am Mittleren Ring
Stand 17.02.26 - 13:36 Uhr
Ein Gericht ordnet an, dass an der Landshuter Allee in München langsamer gefahren werden muss. Trotzdem will der Oberbürgermeister erst mal nichts ändern. Jetzt erhöht die Gegenseite den Druck.
© Foto: Peter Kneffel/dpa (Archivbild)
Nach Urteil am Münchner Verwaltungsgericht
München (dpa/lby) – Im Tauziehen um ein niedrigeres Tempolimit für sauberere Luft am Mittleren Ring in München erhöht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Druck. Die Stadt sei aufgefordert, bis Mittwochnachmittag zu bestätigen, dass sie den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Rückkehr zu Tempo 30 statt 50 «unverzüglich umsetzen wird», sagte die DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung, Dorothee Saar, der Deutschen Presse-Agentur.
Beschlüsse wie der zur Landshuter Allee nach einem Eilantrag zweier Anwohner seien «unabhängig von ihrer Rechtskraft sofort zu beachten», sagte Saar. «Sollten die Tempo-30-Verkehrszeichen daher nicht unverzüglich wieder aufgestellt sein, werden wir sowohl ein Vollstreckungsverfahren bei dem Verwaltungsgericht beginnen als auch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Oberbürgermeisters auffordern, gegen ihn vorzugehen.»
- Anzeige -Gericht: Umwelthilfe kann Schilder selbst nicht erzwingen
Zumindest die erste Option dürfte für die Umwelthilfe selbst aber wenig erfolgversprechend sein. Denn bisher hat das Verwaltungsgericht nur den Eilanträgen zweier Anwohner auf Tempo 30 stattgegeben, nicht aber einem separaten Eilantrag der DUH mit demselben Ziel. «Insofern könnten auch nur die beiden Anwohner, nicht jedoch die DUH, die Vollstreckung des Beschlusses gegenüber der Stadt erzwingen», sagte ein Gerichtssprecher.
Bisher sei seitens der Anwohner diesbezüglich aber nichts beim Gericht eingegangen, sagte der Sprecher. Sollte sich das ändern, könne das Gericht der Stadt ein Zwangsgeld androhen, das sie bei Ablauf einer Frist zahlen müsste, sofern sie bis dahin keine Tempo-30-Schilder aufstellt.
Oberbürgermeister Reiter will vorerst an Tempo 50 festhalten
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte nach dem Gerichtsbeschluss angekündigt, es solle auf dem Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings vorerst bei Tempo 50 bleiben. «Ich persönlich halte es weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder etc. Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist», sagte der SPD-Politiker. Die Stadt prüfte zunächst noch, ob sie Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegt.
Den Streit um das Tempolimit an der Landshuter Allee wolle er möglichst schnell in den Stadtrat bringen, sagte Reiter. Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz sei beauftragt, schnellstmöglich eine Änderung des aktuellen Luftreinhalteplanes vorzulegen. Sollte der Stadtrat wider Erwarten für Tempo 30 stimmen oder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch bei nächsthöheren Gerichten Bestand haben, werde diese unverzüglich umgesetzt.
Nächste Runde in jahrelangem Streit
Die Stadt hatte im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde eingeführt, um die Belastung mit Schadstoffen durch Abgase zu verringern. Weil die Grenzwerte danach nicht mehr überschritten wurden, ordnete Reiter Mitte Januar die Rückkehr zu Tempo 50 an und ließ auch die Schilder wieder austauschen.
Das Verwaltungsgericht München ordnete nun die Rückkehr zu Tempo 30 an. Dagegen kann die Stadt binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
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