Eilmeldung
Verwaltungsgericht: Wieder Tempo 30 auf Mittlerem Ring
Stand 16.02.26 - 12:28 Uhr
Tempo 50 oder Tempo 30 auf der Landshuter Allee? Jetzt gab es ein neues Urteil am Münchner Verwaltungsgericht.
© Foto: Peter Kneffel/dpa (Archivbild)
Eilmeldung: Urteil am Münchner Verwaltungsgericht
München (dpa/lby) – Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings an der Landshuter Allee wieder Tempo 30 anordnen. Die entsprechenden Verkehrszeichen müssten wieder aufgestellt werden, entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren. Die Regelung gilt dem Gericht zufolge zunächst vorläufig, bis der Streit um das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist.
- Anzeige -Die Stadt München hatte das Tempolimit im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings eingeführt, um die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Schadstoffe zu verringern. Weil sich die Werte verbessert hatten, hatte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Mitte Januar angeordnet, das Tempolimit wieder aufzuheben.
Klage aus Gesundheitsgründen
Dagegen hatten zwei Anwohner der Landshuter Allee sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie hatten dies unter anderem mit ihrer Gesundheit begründet. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente. Ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nach Gerichtsangaben wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.
Gericht: Keine nachvollziehbare Grundlage
Das Gericht folgte ihrer Auffassung: Die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehre einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage. Angesichts jahrelang andauernder Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten.
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