Ab Mittwoch
München muss am Mittleren Ring vorläufig zurück zu Tempo 30
Stand 24.02.26 - 14:56 Uhr
Die Stadt wollte den Vollzug aussetzen, bis der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat - dieser sieht dafür keinen Grund. Der Oberbürgermeister kritisiert die Entscheidung, will sie aber befolgen.
© Foto: Sven Hoppe/dpa (Archivbild)
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
München (dpa/lby) – Nach einer weiteren Schlappe vor Gericht muss München an der Landshuter Allee zumindest vorübergehend wieder Tempo-30-Schilder aufhängen. Die Stadt scheiterte mit einem Antrag auf Aussetzung dieser vom Verwaltungsgericht angeordneten Maßnahme vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie dieser mitteilte. Über die Frage, ob Tempo 30 auf Dauer bleibt, hat das Gericht damit aber noch nicht entschieden.
- Anzeige -Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die aktuelle Entscheidung, kündigte aber an, die Tempo-30-Schilder «so schnell wie möglich» wieder aufstellen zu lassen. Die Stadt kündigte an, damit am Mittwoch zu beginnen.
Erst im Januar auf 50 erhöht
Der Streit um Einschränkungen für Autofahrer auf der vielbefahrenen Bundesstraße im Nordwesten Münchens für sauberere Luft schwelt schon seit Jahren. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor Gericht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß erstritten. Die Stadt wollte weitere Fahrverbote durch Tempo 30 statt Tempo 50 umgehen.
Im Januar hatte OB Reiter das Tempolimit dort aber wieder auf 50 erhöhen lassen – unter Verweis auf eine Prognose, der zufolge auch mit der Rückkehr zum schnelleren Fahren keine Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid mehr übertroffen werden würden. Dagegen klagten Anwohner mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) – und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht. Die Stadt wiederum legte dagegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein und beantragte, die Entscheidung aus der niedrigeren Instanz bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Dies lehnten die Richter nun aber ab.
Eine Aussetzung komme «komme nur ausnahmsweise in Betracht», heißt es vom BayVGH. Die Voraussetzungen dafür seien aber nicht erfüllt, denn die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die dort geäußerten Bedenken zur Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung seien nicht von der Hand zu weisen. Zudem würden auch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die Beschilderung ja jederzeit wieder geändert werden könne, so das Gericht.
OB Reiter kritisiert Steuerverschwendung
Der Münchner OB Reiter rechtfertigte sich für seine Entscheidung, das Tempolimit im Januar anzuheben. Dies sei nicht aus Willkür passiert, «sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt. Politik muss verlässlich sein.»
Dass nun die gerade erst montierten Tempo-50-Schilder wieder durch 30er-Schilder ersetzt werden müssten, statt auf das Ende des noch laufenden Beschwerdeverfahrens zu warten, sei eine unnötige Belastung der Verwaltung und vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern, kritisiert Reiter. Die Verantwortung dafür liege «nicht bei der Stadtspitze, sondern in der gerichtlichen Entscheidung». Aus seiner Sicht habe das Gericht «eine eventuell neue Prognose höher gewichtet als die tatsächlich gemessenen und erreichten Werte und die bestehende Prognose».
Der BayVGH hatte den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern allerdings einige Stunden zuvor bereits zurückgewiesen: Diese sei von der Stadt selbst verursacht worden, weil sie das Limit schon vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wieder geändert habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur Entscheidung.
DUH begrüßt Entscheidung
Die DUH begrüßte die Entscheidung dagegen. «Diese höchstrichterliche Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die saubere Luft», teilte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit. «Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden. Ich erwarte von Oberbürgermeister Reiter, dass er noch am Dienstag Tempo 30 wiederherstellt. Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige Zustand bestehen bleibt.»
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