Urteil Pauschalreisen
EuGH urteilt: Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen
Stand 25.01.23 - 15:19 Uhr
Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es im Frühjahr 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der EuGH eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen. Mehr dazu erfährst du hier.
©shutterstock
Pauschalreisen – Geld zurück wegen Pandemie
Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.
- Anzeige -Klage als Ursache
Hintergrund des Urteils vom Donnerstag ist ein Fall aus Deutschland. Die zwei Kläger buchten für März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden dort wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt.
Nach sieben Tagen endete die Reise – also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies mit der Begründung, dass er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse. Daraufhin klagten die beiden vor dem Landgericht München.
- Anzeige -Urlauber haben Anspruch
EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis reduziert wird, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird – es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass das Problem an den Reisenden lag.
Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. Der EuGH sollte nun klären, ob die Corona-Maßnahmen auf Gran Canaria gegen die vereinbarte Buchung verstoßen haben.
- Anzeige -Reiseveranstalter müssen haften
Die Luxemburger Richter nehmen die Reiseveranstalter jetzt in die Pflicht: Corona-Maßnahmen können gegen den bei der Buchung abgeschlossenen Vertrag darstellen. Dafür müssten die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden könnten.
Ob der gesperrte Pool, das fehlende Animationsprogramm oder der fehlende Zugang zum Strand Gründe für eine Minderung sind und wie hoch der Betrag ausfällt, muss jetzt das Landgericht München entscheiden.
- Anzeige -Kritik am Urteil
Reiseveranstalter kritisierten das Urteil am Donnerstag als lebensfremd. «In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden», sagte der Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband der dpa.
«Hier hätte der Europäische Gerichtshof mehr Augenmaß walten lassen sollen, statt eine einseitige Entscheidung zu Lasten von Reiseanbietern zu fällen – zumal auch am Wohnort staatliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen galten.»
Genau dieser Punkt, nämlich, dass zur gleichen Zeit am Heimatort ähnliche Corona-Einschränkungen galten, spielt dem EuGH zufolge aber keine Rolle. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte die Entscheidung dagegen als ein positives Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Anzeige -Rechte der Reisenden
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit den Rechten von Reisenden während der Pandemie beschäftigt. Viele Verfahren drehen sich bislang um Rücktrittsfragen. Vor allem in den ersten Corona-Monaten haben Urlauber aus Sorge vor einer Ansteckung ihre Buchung zurückgezogen und blieben mitunter auf hohen Stornokosten sitzen. Ob solche Kosten in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt sind, beurteilten die Gerichte zuletzt unterschiedlich.
Beispielfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Sommer den Fall einer 84-Jährigen mit Lungenproblemen. Sie durfte demnach von einer Donaukreuzfahrt im Juni 2020 kurzfristig zurücktreten und musste keine Stornokosten zahlen.
In einem anderen Fall haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch den EuGH eingeschaltet. Hier geht es darum, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt entscheidend ist – und welche Rolle etwa eine Reisewarnung spielt. Hier steht ein Urteil noch aus.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
München hat abgestimmt - für eine Bewerbung um die Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044. Die erste Hürde ist genommen. Es gibt aber noch drei nationale Konkurrenten. Und am Ende entscheidet das IOC.
Eine Trambahn soll in die Haltestelle Schwabinger Tor einfahren. Dann kommt die Bahn von den Gleisen ab und prallt gegen Teile der Haltestelle.
Sie sollten gemeinsam für den Verteidigungsfall trainieren - stattdessen beschoss die Polizei einen Soldaten. Die Rede ist von einer «Fehlinterpretation» - doch wichtige Punkte sind noch ungeklärt.
'All Rise' für ein Comeback der Extraklasse: BLUE feiern 25 Jahre Bandgeschichte mit Arena-Shows – live am 03.11.2026 im Zenith München!
Jahrelange Bauarbeiten, mehrere Milliarden Euro Kosten: Der Bau der zweiten Stammstrecke in München erreicht mit dem Start im Osten seine nächste Etappe.
Du kannst die Allianz Arena jetzt wie nie zuvor in 3D erleben! Entdecke Deinen Sitzplatz virtuell und genieße den Stadionblick von überall.
Die lange Nacht der Münchner Museen steht an und lädt herzlich ein! Von 18 bis 1 Uhr nachts haben die Kulturhäuser Münchens am 18.10.25 für dich geöffnet.
Es war nur ein kurzer Prozess von zwei Tagen - ein kleiner strafrechtlicher Ausschnitt aus den vielen Ermittlungen gegen René Benko. Aber es ist das erste Urteil gegen den Ex-Milliardär.
Große Verkehrsprobleme am Dienstagnachmittag. Aufgrund einer Gefahrenstelle kommt es zu einer Verkehrssperrung der Fürstenrieder Straße zwischen der Ammerseestraße und der Gotthardstraße in München.
Im Münchner Stadtrat wurde heute darüber abgestimmt, den Christkindlmarkt am Marienplatz in Zukunft früher zu starten.
DESK
Die Christkindlmarkt-Saison in München Stadt und Land läuft bald an. Auf welche du dich freuen kannst, sowie eine Karte mit allen Märkten in und um München zeigen wir dir hier.
Der Eisbach in München ohne Surfer, quasi ein Wahrzeichen fällt weg. Oberbürgermeister nennt die Maßnahmen, die sie wieder herstellen sollen.
Am 04. November, ab 23:00 Uhr, kommt es bis zum 5. November, 7:00 Uhr im großen Umfang zu Abweichungen im Linienverlauf, Haltausfällen sowie Ersatzverkehr mit Bussen, aufgrund von Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke in Laim
Sichere dir Tickets für The Weeknd live in München im Sommer 2026! Alle Infos zu Pre-Sale, Telekom Prio Tickets & regulärem Vorverkauf findest du hier.
Der Eisbach in München ohne Surfer - ein seltener Anblick. Aber die Eisbachwelle ist keine Welle mehr. Und die Surfer rätseln, was passiert sein könnte.
Der tödliche Unfall einer Surferin auf der Eisbachwelle in München erschütterte die Menschen. Inzwischen darf man dort wieder aufs Brett steigen. Nun ergreift die Stadt eine Vorsichtsmaßnahme.
Von Freitag, den 31.10. bis Montag, den 10.11. ist die gesamte Münchner Stammstrecke wieder einmal gesperrt. Welche S-Bahnen fahren, erfahrt ihr hier.
