Coronavirus in Bayern
Oster-Lockdown und Öffnungspläne: Das gilt jetzt in Bayern
Stand 24.03.21 - 11:07 Uhr
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Einen Tag nach der Ministerpräsidentenkonferenz hat das bayerische Kabinett die neuen Corona-Regeln für Bayern verabschiedet. Das gilt ab jetzt in Bayern.

© Foto: Bayerische Staatskanzlei
So setzt Bayern die Bund-Länder-Beschlüsse um
München (dpa/lby) – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht Deutschland und Bayern im Kampf gegen Corona in einer gefährlichen Phase. «Die Lage ist ernst, und sie wird noch sehr viel ernster werden», warnte Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.
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«Die dritte Welle rollt durch Bayern», sagte er. Und diese sei deutlich gefährlicher, es handle sich quasi um eine komplett neue Pandemie. Sechs Wochen sei es bei den Corona-Zahlen abwärts gegangen, seit vier Wochen gehe es wieder nach oben.
Söder kündigte für den weiteren Weg deshalb einen Dreiklang an: Vorsicht, Restriktion und Motivation. Bis zum Ende der Osterferien werde es jedenfalls keine weiteren Öffnungen mehr geben, sagte Söder. Zudem habe man sich auf einen Lockdown über Ostern verständigt.
- Anzeige -Das gilt jetzt in Bayern:
- Der Lockdown wird bis einschließlich 18. April 2021 verlängert.
- Die Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) 2021 sind Ruhetage, an denen inzidenzunabhängig landesweit Folgendes gilt:
- Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.
- Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
- Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet.
- Die Religionsgemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.
- Alle vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben in jedem Fall bis zum Ende der Osterferien am 12. April 2021 ausgesetzt.
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Weitere Öffnungspläne ab dem 12. April:
Nach dem Ende der Osterferien werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen.
Bei einer 7-Tage- Inzidenz von unter 50 gilt:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer 7-Tage- Inzidenz von zwischen 50 und 100 gilt:
- Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
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Für den Einzelhandel gilt ab dem 12. April:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte
- Mindestabstand, Maskenpflicht,
- ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich:
- Terminshopping-Angebote ("Click & Meet"), ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.
Das gilt für Schulen und Kitas ab dem 12. April:
Für den Schulunterricht gilt nach den Osterferien:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht. Wechselunterricht gilt aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen:
- In den Abschlussklassen und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe und der Jahrgangsstufe Q11 am Gymnasium sowie der 11. Jahrgangsstufe an der FOS wird Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten.
- An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC- Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
- Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
- Dies gilt auch bei Notbetreuung.
Für Kinderbetreuungseinrichtungen verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100), weil kleinen Kindern weder regelmäßige Tests zugemutet noch von ihnen eigene Vorsichtsmaßnahmen erwartet werden können.
- Anzeige -Ruhiges Osterfest in Bayern – Geschäfte ab Gründonnerstag zu
Das Osterfest 2021 soll im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Bayern in diesem Jahr besonders ruhig werden. Von Gründonnerstag (1. April) bis einschließlich Ostermontag bleiben Betriebe, Behörden und Geschäfte geschlossen. Einzige Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte am Karsamstag (3. April), die dann öffnen dürfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder.
Der Bund erarbeite noch Rechtsgrundlagen, Gründonnerstag und Ostersamstag wie Sonn- und Feiertage zu behandeln – auch was Zuschläge für Arbeitnehmer angehe.
- Anzeige -Kontaktbeschränkungen an Ostern in Bayern
Alle Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt, heißt es in dem Beschluss. Für private Zusammenkünfte gelten die schon eingeführten Inzidenz-Regeln auch an Ostern: In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
In Gegenden mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person erlaubt.
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