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Silvester in München

München macht Schluss mit Silvesterböllern am Tierpark

Stand 10.12.25 - 11:50 Uhr

Ab diesem Silvester wird es rund um den Münchener Tierpark Hellabrunn ein Feuerwerksverbot geben, um den Tieren unnötigen Stress zu ersparen. Doch die Debatte über weitergehende Verbote bleibt weiterhin aktuell.

München macht Schluss mit Silvesterböllern am Tierpark
©Pexels

Erstmals Feuerwerksverbot rund um Hellabrunn: München setzt auf Tierschutz

Zum Jahreswechsel geht München einen wichtigen Schritt in Sachen Tierschutz: Erstmals wird rund um den Tierpark Hellabrunn ein komplettes Feuerwerksverbot eingeführt. Damit reagiert die Stadt auf jahrelange Forderungen von Tierschützern und dem Zoo selbst, der auf die Belastung für Tiere durch laute Böller hinweist. Doch die Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und wie weit Kommunen in Zukunft bei der Regelung von Feuerwerk gehen können.

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Erstmals Feuerwerksverbot rund um den Münchener Tierpark Hellabrunn

Zum bevorstehenden Jahreswechsel führt München ein erstes Feuerwerksverbot rund um den Tierpark Hellabrunn ein. Der 150 Meter große Schutzbereich soll Tiere vor den lauten Geräuschen und grellen Lichtern schützen, die mit Silvesterfeuerwerken verbunden sind. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf langjährige Forderungen von Tierschützern und dem Zoo selbst, da die lauten Böller jedes Jahr für erheblichen Stress bei den Tieren sorgen. „Feuerwerk und Tiere, das passt einfach nicht zusammen“, erklärte Oberbürgermeister Dieter Reiter und bezeichnete das Verbot als ersten Schritt im Tierschutz.

Diskussion über die kommunale Verantwortung

Das Feuerwerksverbot rund um den Tierpark Hellabrunn ist eine Anpassung der bestehenden Verbotsverordnung, die seit 2019 in München zum Jahreswechsel in bestimmten Bereichen gilt, einschließlich des gesamten Bereichs innerhalb des Mittleren Rings. Der neue Schutzbereich für den Zoo wird jedoch nur einen Teil des gesamten Stadtgebiets abdecken, da die rechtliche Grundlage – das Bundessprengstoffgesetz – den Kommunen nur erlaubt, lokale Verbote für bestimmte Orte auszusprechen.

Reiter äußerte den Wunsch, den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit zu geben, um selbst festzulegen, wo Feuerwerk generell erlaubt ist. Für eine Ausweitung auf andere sensible Orte wie das Münchener Tierheim bedarf es jedoch einer Änderung der bundesweiten Regelungen. In anderen Städten wie Nürnberg wird ebenfalls eine größere Entscheidungsfreiheit für Kommunen gefordert. Allerdings warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor einem „Flickenteppich“ aus lokalen Verbotszonen und fordert ein bundesweites Verkaufs- und Anwendungsverbot für Pyrotechnik, um flächendeckend Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken zu vermeiden.

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