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Coronavirus in Bayern

München: Für wen die Maskenpflicht nicht gilt

Stand 27.04.20 - 11:29 Uhr

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Seit heute, 27. April, müssen in München in Bussen und Bahnen sowie in Supermärkten  Masken getragen werden. Doch das Gebot gilt nicht für alle, wir haben die Ausnahmen für dich.

München: Für wen die Maskenpflicht nicht gilt

© Foto: shutterstock

Diese Menschen sind von der Maskenpflicht befreit

Seit heute (Montag, 27. April) gilt in Bayern die Maskenpflicht. Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder Geschäfte, Banken, Post oder Tankstelle betritt, muss ab jetzt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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Mit der Maskenpflicht soll der gegenseitige Schutz erhöht werden. Deshalb kommt der Mund-Nase-Schutz gerade an den Orten zum Einsatz, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und nicht sichergestellt werden kann, dass alle Abstandsregeln eingehalten werden können.


Alle Fragen und Antworten zur Maskenpflicht findest du hier.


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Für wen gilt die Maskenpflicht nicht?

Die Maskenpflicht gilt nicht für alle. So müssen zum Bespiel kleine Kinder unter sechs Jahren ab Montag KEINEN Mund- und Nasenschutz tragen.

Aber auch Erwachsene, die unter einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung wie etwa Asthma leiden, sind von der Pflicht befreit. Eine Alltags-Maske muss dann nicht getragen werden, wenn dies aus medizinischen Gründen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit bedeuten würde oder aus zum Beispiel medizinischen Gründen unmöglich ist. 


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Allerdings müssen diese Personen die Befreiung, beispielsweise beim Betreten eines Geschäfts oder der U-Bahn, nachweisen können. Dafür benötigt man ein ärztliches Attest, das einen von der Pflicht befreit.

In diesen Fällen liegt es allerdings nahe, dass aus Rücksichtnahme auf die Mitmenschen auf Fahrten mit dem ÖPNV und den Besuch von Geschäften möglichst verzichtet wird.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium)

Was sind die Strafen bei Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Wer ohne Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften erwischt wird, muss 150 Euro bezahlen. Wer als Ladenbesitzer nicht sicherstellt, dass das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, bezahlt laut Bußgeldkatalog 5.000 Euro Strafe. Mehr Infos hier.

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