Süßes oder Saures?
Halloween in Corona-Zeiten
Stand 30.10.20 - 15:17 Uhr
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Am Mittwoch, 28. Oktober wurden härtere Corona-Maßnahmen für Deutschland beschlossen. Doch diese sollen erst ab Montag 2. November gelten. Was du für Halloween beachten solltest, erfährst du hier.
Foto: Shutterstock
Das sind die Regelungen für Halloween 2020
Wie so einiges in diesem Jahr, wird auch Halloween 2020 etwas anders aussehen. Mit den steigenden Corona-Zahlen werden immer mehr Kontaktbeschränkungen beschlossen und wir werden gebeten, so gut es geht, unser soziales Leben herunterzufahren. Was das alles für Halloween bedeutet, erfährst du hier.
- Anzeige -Wird es dieses Jahr öffentliche Halloween-Partys geben?
Generell sind öffentliche Veranstaltungen unter strengen Auflagen, die sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden, noch bis zum 1.11.2020 erlaubt. Bei uns in Bayern gilt derzeit noch, dass öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und ohne feste Platzzuweisung nur mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden dürfen. Wenn der Landkreis oder die Stadt auf der Corona-Ampel als dunkelrot eingestuft ist, dürfen sogar nur 50 an einer Veranstaltung teilnehmen. In Lockdown-Orten wie dem Berchtesgadener Land oder dem Landkreis Rottal-Inn sind Veranstaltungen und private Feiern bis Anfang November komplett verboten.
Dennoch wird an die Bayern appelliert, solche Partys zu vermeiden. Es ist zwar eine bestimmte Personenzahl erlaubt, doch auf solchen Veranstaltungen ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch.
- Anzeige -Darf ich für Halloween eine private Feier veranstalten?
Private Feiern sind ebenfalls bis 1.11.2020 grundsätzlich noch erlaubt. Aber aufgrund der aktuellen Corona-Ampel, kommt es drauf an, wo du in Bayern feierst. Je nachdem ob dein Landkreis oder deine Stadt gelb, rot oder dunkelrot eingestuft ist, darfst du unterschiedlich „groß“ feiern. In Stadt und Landkreis München gilt die strengste Regelung. Hier darfst du maximal zu fünft oder mit einem weiteren Haushalt feiern. Auch bei einer privaten Halloween-Party solltest du am besten die Hygienemaßnahmen einhalten und abwägen, ob eine „mini-Feier“ mit dem Partner oder der Familie nicht den Umständen entsprechend besser ist.
+++Die aktuelle Corona-Ampel findest du hier+++
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Dürfen meine Kinder an Halloween um die Häuser ziehen?
Es ist offiziell nicht verboten, mit den Kindern für „Süßes oder Saures“ um die Häuser zu ziehen. Allerdings kann es passieren, dass viele Nachbarn einfach ihre Tür nicht öffnen werden. Auch viele Experten sehen das traditionelle um die Häuser ziehen kritisch. "Die ganz klare Empfehlung ist, den Brauch in diesem Jahr ausfallen zu lassen", sagt Jakob Maske, Berliner Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. "Man weiß ja auch gar nicht, wer da die Tür aufmacht. Eventuell ist es eine Person aus der Gruppe der Risikopatienten", sagt Maske. Das Risiko einer Ansteckung sei einfach zu hoch.
- Anzeige -Stadt ruft zum Verzicht von Halloween-Partys auf
Aufgrund der stark zunehmenden Dynamik der Corona-Pandemie in München ruft das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) dazu auf, auf Halloween-Partys zu verzichten.
Stadtdirektor Rudolf Fuchs, kommissarischer Leiter des RGU: „Die hohen Infektionszahlen machen es nötig, Kontakte drastisch zu minimieren. Daher appelliert das RGU an alle Münchnerinnen und Münchner, in diesem Jahr an Halloween auf Partys zu verzichten und nicht von Haus zu Haus zu ziehen. Die Ansteckungsgefahr erhöht sich, gerade wenn gesungen oder gerufen wird und Süßigkeiten ausgetauscht werden. Bitte schützen Sie sich und ihre Kinder, indem Sie Halloween nur im Kreise Ihrer Familie feiern“.
Singen und lautes Rufen führen zum vermehrten Ausstoß von Aerosolen und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr. Die geltenden Regelungen und Kontakteinschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich sind in jedem Fall zu beachten.
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