Coronavirus in Deutschland
Großveranstaltungen, Feiern und Reiserückkehrer: Das haben Bund und Länder beschlossen
Stand 27.08.20 - 17:12 Uhr
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Bundeskanzlerin Merkel hat sich heute mit den Länderchefs über das weiter Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Das sind die neuen Maßnahmen:

Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit den Ministerpräsidenten dr Länder. Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa
Das ändert sich bei den Corona-Maßnahmen
Bund und Länder wollen angesichts wieder steigender Infektionszahlen Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer ahnden. Auch über Großveranstaltungen, Reiserückkehrer und Corona-Test wurde beraten. Das sind die Ergebnisse:
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Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verboten
Berlin (dpa) – Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen.
Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
- Anzeige -Künftig Ende von Corona-Quarantäne durch Test am 5. Tag möglich
Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelte.
Zudem soll geprüft werden, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen sollen. Für Bayern hat Ministerpräsident Söder bereits angekündigt, dass er an den kostenlosen Corona-Tests festhalten will.
Eine Entschädigung für einen Einkommensausfall soll es für Personen, die bewusst in ein Risikogebiet reisen und sich anschließend in Quarantäne begeben müssen, zukünftig nicht mehr geben.
- Anzeige -Bund und Länder einigen sich nicht bei Feiern im Privatbereich
Bund und Länder haben sich bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können.
Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.
- Anzeige -Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen Maskenpflicht kommt
Bund und Länder haben sich auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer verständigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Länderregierungschefs mit. Dies hätten 15 der 16 Länder vereinbart.
Merkel betonte, angesichts steigender Infektionszahlen seien größere Öffnungsschritte bei den corona-bedingten Beschränkungen nicht zu rechtfertigen. Angesichts der steigenden Zahlen müssten Bund und Länder «noch mal einen neuen Anlauf nehmen», betonte sie. «Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst.» Ursache seien unter anderem private Feiern und die gestiegene urlaubsbedingte Mobilität.
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