Weihnachtstrinkgeld
Weihnachtsgeschenke für Postboten, Müllmänner und Co.
Stand 25.11.25 - 13:29 Uhr
Gerade zur Weihnachtszeit möchten viele Menschen ihrem Postboten, der Müllabfuhr oder dem Zeitungszusteller für ihre Arbeiten danken. Allerdings stellt sich hier die Frage: Ist ein Weihnachtstrinkgeld oder ein kleines Geschenk überhaupt erlaubt?
©shutterstock
Welche Geschenke darfst du deinem Postboten und Co geben?
Du willst deinem Postboten, den Mitarbeitern der Müllentsorgung oder auch anderen Dienstleistern eine kleine Freude machen. Du hast ein kleines Geschenk in Form von Trinkgeld schon vorbereitet. Der Gedanke ist zwar lieb gemeint, kann aber zu Problemen führen.
- Anzeige -Trinkgeld oder mehr überhaupt erlaubt?
Auch wenn der Grundgedanke in den meisten Fällen nicht der ist, sich einen Vorteil beim Postboten und Co. durch ein Weihnachtstrinkgeld zu verschaffen, erlauben gerade deshalb einige Unternehmen ihren Arbeitnehmern nicht, das Geschenk anzunehmen.
Sollten sich Mitarbeiter nicht den Anweisungen ihres Unternehmens anpassen, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung kommen.
Wer darf welche Geschenke annehmen?
Das ist ganz einfach, denn das ist arbeitsrechtlich geregelt. Wichtig zu wissen: Hier wird zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken unterschieden.
Gerade bei Mitarbeitern, die bei der Stadt oder der Kommune angestellt sind, wie es bei der Müllabfuhr ist, sind die Vorgaben besonders streng. Geldgeschenke sind hier meistens komplett untersagt. Anders sieht es bei privaten Unternehmen aus, wie Hausmeister-Services oder ähnliches. Hier gibt’s meistens keine strengen Vorgaben.
In München ist es so, dass Angestellte der Stadt im Sinne der Antikorruptionsrichtlinie einmalig pro Kalenderjahr Sachgeschenke und Gutscheine im Wert von bis zu 25 Euro annehmen dürfen – allerdings kein klassisches Trinkgeld.
- Anzeige -Trinkgeld für die Deutsche Post
Bei der Deutschen Post ist es fast schon Tradition, kleine Sachgeschenke zu verschenken. Auch hier sind Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 € möglich, aber auch Trinkgelder dürfen angenommen werden. Wenn du dir trotzdem nicht sicher sein solltest, ob der Mitarbeiter das Trinkgeld annehmen darf, frag ihn einfach.
Welchen Wert dürfen Geschenke haben?
Alles bis zu 25 € ist in Ordnung. Möglich sind auch Gutscheine, solange sie eben nicht den Wert von 25 € überschreiten. Wenn du was schenken möchtest, dir aber nicht ganz sicher bist, was richtig und falsch ist, dann kannst du mit einem einfachen Schoko-Weihnachtsmann nie etwas falsch machen.
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