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Sommerurlaub in Corona-Zeiten

Diese Regeln gelten in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen

Stand 10.08.20 - 16:41 Uhr

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Die Sommerferien in Bayern gehen in die zweite Woche. Hier siehst du welche Urlaubsländer als relativ "sicher" eingestuft sind, welche Corona-Regeln dort jeweils gelten und welche Regionen du auf jeden Fall meiden solltest.

Diese Regeln gelten in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen

Foto: Pixabay

Das ist die aktuelle Lage in den Urlaubsländern

Seitdem die Reisewarnung innerhalb den Mitgliedsstaaten der EU, Großbritannien, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein am 15. Juni von der Bundesregierung aufgehoben wurde, steigen Reisebuchungen wieder leicht an. In welche Länder du wieder reisen darfst, welche Regionen du meiden solltest, sowie alles was du vor Abreise wissen musst, erfährst du hier.

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Der Corona-Überblick der Urlaubsländer:

Ägypten: Grenzen geöffnet, aber Reisewarnung besteht weiter

Seit dem 1. Juli sind Ägyptens Grenzen nach einem drei Monate langen Flugstopp wieder geöffnet, man muss jedoch mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen rechnen.Restaurants und Cafes dürfen wieder bis 22.00 Uhr öffnen, jedoch nur mit 25 Prozent Belegung. Hotels und deren privat Strände sind zugänglich. Öffentliche Strände und Parks bleiben hingegen geschlossen.

Die Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften und Supermärkten. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Ägypten gilt allerdings weiterhin bis zum 31. August, nicht betroffen sind hiervon der Norden der Sinai-Halbinsel (dort besteht eine uneingeschränkte Teilreisewarnung), das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara.

Quarantäne oder negativer Corona-Test bei der Rückkehr nach Deutschland Pflicht.

Belgien: Einreise für deutsche Touristen erlaubt

Touristen aus Deutschland dürfen wieder nach Belgien reisen, jedoch steigt die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere im Raum Antwerpen, in dem die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit überschreitet, weshalb das Robert-Koch-Institut die Stadt zum Risikogebiet erklärt hat.

Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Im Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras, bei einer Körpertemperatur über 38°C wird einem der Zutritt verweigert. Außerdem müssen ab dem 1. August 2020 alle Einreisenden nach Belgien ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllen, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt.

Im Alltag gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Eine Maske muss im öffentlichen Nahverkehr, Innenbereichen und in touristischen Orten, wie Märkten oder Einkaufstraßen getragen werden. In Antwerpen bestehlt die Maskenpflicht auch im Freien. Soziale Kontakte sind ab dem 29. Juli 2020  auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie eingeschränkt. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche beschränkt sich auf zehn Personen.

Für einen Strandbesuch an bestimmten Abschnitten der Nordseeküste müssen sich Urlauber und Einheimische vorab anzumelden. 

Bulgarien: bestimmte Regionen gelten als Risikogebiete

Das Urlaubsland am Schwarzen Meer rüstet sich für eine Sommersaison unter Corona-Auflagen. Für Touristen aus den meisten EU-Staaten, wie Deutschland und Österreich, gilt keine Einreisebeschränkung oder Quarantänepflicht. 

Einig zu beachten sind die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen  Räumen und das Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren,das täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr gilt. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.

Das Robert-Koch-Institut hat allerdings eine Reisewarnung für bestimmte Regionen herausgegeben: betroffen sind Blagoewgrad und Dobritsch sowie auch die bulgarische Touristenhochburg Warna mit dem beliebten Urlaubsort Goldstrand. In Warna liegt auch einer der beiden wichtigsten Flughäfen an der bulgarischen Schwarzmeerküste. 

Quarantäne oder negativer Corona-Test ist bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem der genannten Risikogebiete Pflicht.

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Dänemark: Einreise für Touristen aus Deutschland, Norwegen, Island und Skandinavien

Die Grenzen von Dänemark sind seit dem 15. Juni wieder für Touristen geöffnet. Seit Mai sind auch Restaurants, Cafes und Geschäfte in Dänemark wieder geöffnet. Die Maskenpflicht besteht nur noch an Flughäfen. Seit dem 1. August 2020 gilt jedoch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-/S-Bahn), wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht gewährleistet werden kann.Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 100 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots, an denen die Polizei auch Aufenthaltsverbote erlassen kann, sollten vermieden werden.

Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 1. September 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. 

Frankreich: Einreise ohne Problem möglich

Deutsche Touristen können wieder problemlos nach Frankreich reisen. In Paris hat die Außengastronomie sogar ihre Terrassen vergrößert, sodass Menschen mehr Abstand zu einander einhalten können. Strände und Parks in Frankreich sind auch wieder zugänglich.

Wenn örtliche Infektionsherde auftauchen, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken. So haben sich Großstädte wie Laval und sowie 69 Gemeinden in Mayenne entschlossen die Maskenpflicht im Freien einzuführen. Eine Maskenpflicht im Freien besteht auch an Nizzas Strandpromenaden.

Großbritannien: Keine Quarantänepflicht für Deutsche

Seit Freitag, den 10. Juli, gibt es keine 14-tägige Quarantänepflicht mehr für Einreisende aus Deutschland. Insgesamt können nun wieder mehr als 70 Staaten nach Großbritannien reisen ohne in Quarantäne zu müssen. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern, da die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3) ist. Darüber hinaus sind seit dem 31. Juli im Großraum Manchester sowie in Teilen von West Yorkshire und East Lancashire die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft worden. In den betroffenen Regionen dürfen sich Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen.

Vor der Einreise muss ein elektronisches Einreise-Formular ausgefüllt werden bei dem die Adressdaten der Reisenden hinterlegt werden müssen uns ausschließlich im Internet erfolgt.

Pubs, Restaurants, Hotels, Kinos, Museen und weitere Sehenswürdigkeiten haben seit dem 4. Juli wieder offen. Die Bestimmungen der einzelnen Landesteile Großbritanniens können jedoch voneinander abweichen. Das bedeutet beispielsweise, dass Spanier in Schottland in Quarantäne müssen, in England hingegen nicht. Von Reisen nach Großbritannien rät das Auswärtige Amt derzeit allerdings eher ab. Es ist das Land mit den meisten Covid-19-Todesfällen in Europa.

Griechenland: Urlaub für Reisende aus den meisten EU-Staaten erlaubt

Reisende aus den meisten EU-Staaten können wieder nach Griechenland fliegen. Spätestens 48 Stunden vor der Abreise müssen sie sich online anmelden und erhalten daraufhin einen QR-Code, den sie bei der Ankunft vorzeigen müssen. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Bei der elektronischen Anmeldung wird abgefragt, wo sich die Person vor der Reise aufgehalten hat. Auch die Kontaktdaten und der Standort im Urlaubsland selbst werden erfragt. Durch die Rechnung eines Algorithmus wird errechnet, ob die reisende Person einen Corona-Test vor Ort machen muss oder nicht. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben.

Touristen aus Bulgarien müssen einen negativen Corona-Test bei der Einreise vorzeigen. Der Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein. Die Maskenpflicht gilt in Griechenland in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern.

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Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.

Italien: Grenzen seit dem 3. Juni geöffnet

Reisende aus der EU oder dem Schengenraum dürfen seit dem 3. Juni ohne jegliche Beschränkungen nach Italien reisen. Für die EU-Reisenden gilt bei Einreise keine Quarantänepflicht. mehr Für alle Nicht-EU-Länder gilt hingegen die 14-tägige Quarantäne. Für die Einreise auf Sardinien musst du jedoch mindestens 48 Stunden vor deiner Ankunft ein Onlineformular ausfüllen. Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.

In den öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und allen anderen geschlossenen Räumlichkeiten in Italien muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch die Abstandsregel muss weiterhin eingehalten werden – auch an den Stränden Italiens. Sogar einige der größten Touristenattraktionen in Italien sind wieder offen – wie das Kolosseum, die Vatikanischen Museen in Rom, so wie die Uffizien in Florenz.

Island: Einreise seit Mitte Juni möglich

Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 16. Juli 2020 ohne COVID-19-Test und ohne Quarantäne möglich, wenn sich der Reisende 14 Tage vor Abreise nach Island nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten, sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.

In Island gilt keine Maskenpflicht. Restaurants und Hotels sind offen.

Kroatien: Urlaub seit Mai möglich

Seit dem 9. Mai dürfen Touristen wieder nach Kroatien reisen. Bei der Einreise werden keine Corona-Tests und Quarantäne-Auflagen benötigt. Reisende müssen lediglich an der Grenze erklären, wo sie sich aufhalten und wie sie zu erreichen sind, die Daten werden für die Dauer ihres Aufenthalt registriert. Dazu gibt es ein Formblatt, das vorab ausgefüllt und heruntergeladen werden kann. Das COVID-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu und hat Werte erreicht, die im Durchschnitt über denen des Frühjahrs liegen.

Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen. Darüber hinaus wird Reisenden grundsätzlich empfohlen, außerhalb der Unterkunft einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten zu halten

Restaurants, Campingplätze, Hotels und Strände sind in Kroatien wieder geöffnet. Sogar die Fähren fahren wieder zu den Inseln.

Luxemburg: Keine Einreisebeschränkungen

Weder Grenzkontrollen noch Einreisebeschränkungen gibt es an den Grenzen Luxemburgs. Die Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr. Auch ein Mindestabstand von 2 Metern muss in öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden. Hotel- und Gastgewerbe sind verpflichtet, um Mitternacht zu schließen.

Bis zu zehn Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.

Quarantäne oder negativer Corona-Test bei der Rückkehr nach Deutschland Pflicht.

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Malta: Urlaub ohne Quarantäneauflagen

Seit dem 1. Juli dürfen Touristen unter anderem aus Deutschland wieder nach Malta reisen – sogar ohne Quarantäneauflagen. Am Flughafen muss jedoch mit Corona-Tests gerechnet werden. Zudem sind Urlauber dazu verpflichtet, Auskunft über ihren vorherigen Aufenthaltsort zu geben. Bei der Ankunft am Flughafen wird die Temperatur der Reisenden gemessen.

Restaurants sind geöffnet, sollen aber nach Möglichkeit nur auf der Terrasse bedienen. Maltas Strände werden täglich gereinigt. Sonnenschirme und Liegestühle müssen einen Abstand von zwei Metern zueinander haben und auch sie werden einmal am Tag desinfiziert.

Niederlande: Holland-Urlaub für Deutsche möglich

Zwischen Deutschland und den Niederlanden finden keine Grenzkontrollen statt. Auch in der Corona-Hochphase waren die Grenzen offen. Urlauber waren jedoch nicht erwünscht. Ab sofort sind Touristen wieder willkommen. "Touristen aus Ländern mit vergleichbaren niedrigen Gesundheitsrisiken wie unser Land sind in diesem Sommer willkommen in den Niederlanden", schreibt die Regierung.

Wer einen Urlaub in Holland plant, sollte davor unbedingt eine Unterkunft reservieren. Auch Restaurants, Museen und weitere Sehenswürdigkeiten sollten vorab reserviert werden. Die Maskenpflicht gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln Hollands ab einem Alter von 13 Jahren. Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. 

Norwegen: Reisebeschränkung aufgehoben

Seit dem 15. Juli, dürfen deutsche Touristen wieder nach Norwegen reisen. Die Reisebeschränkung wird auch für weitere europäische Staaten aufgehoben. Die Quarantänepflicht fällt weg.

Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.

Österreich: Einreisebeschränkungen gegenüber Nachbarstaaten aufgehoben

Seit dem 4. Juni hat Österreich alle Einschränkungen zu seinen Nachbarstaaten aufgehoben. Deutsche Touristen können also wieder nach Österreich reisen. Wer jedoch aus dem Landkreis Güterslohn kommt, sollte mit einer Grenzkontrolle rechnen und einen negativ Coronatest vorweisen können. Allgemeinkann es in Grenznähe  zu stichprobenartigen Kontrollen kommen.

Restaurants haben in Österreich bereits geöffnet. Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. In den österreichischen Hotels sind die Einschränkungen gering. Besucher dürfen auch Buffets und hoteleigene Wellnessbereiche nutzen. Der Mindestabstand muss weiterhin eingehalten werden.

Aufgrund des starken Anstiegs von Neuinfektionen wurde in einigen Bereichen in Österreich wieder die Maskenpflicht eingeführt. Die Bedeckung von Mund und Nase gilt nun auch im Supermarkt, in Banken und bei der Post.

Polen: Einreise seit dem 13. Juni

Seit dem 13. Juni sind die Grenzen von Polen wieder zu allen EU-Nachbarländern geöffnet. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.

Hotels Einkaufszentren und Restaurants haben mittlerweile wieder geöffnet. Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Schwimmbäder und Fitnessstudios können öffnen. Die polnische Fluglinie fliegt seit Anfang Juli sogar wieder Ziele im Ausland an. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).

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Portugal: Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen Corona-Auflagen

Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche. Alle Einreisenden werden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.

Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Seit dem 18. Mai sind Geschäfte, Restaurants und kulturelle Einrichtungen unter besonderen Auflagen geöffnet.

Portugal: Autonome Regionen Madeira und Azoren

In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien.

Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.

Weiterhin muss bei der Einreise auf die Azoren 72 Stunden vor Abflug ein online Fragebogen ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.

Schweiz: Einreise ohne Probleme

Die Einreise in die Schweiz ist für Touristen wieder möglich. Touristen aus Schweden dürfen jedoch nicht einreisen. Wer zwei Wochen zuvor in Schweden war oder sich in einem der 29 von der Schweiz als riskant eingestuften Länder aufgehalten hat, der muss 14 Tage in Quarantäne.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Seilbahnen muss eine Maske getragen werden. Restaurants, Museen und Hotels begrüßen seit Juni wieder Touristen. Natürlich nur unter bestimmten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Schweizer Hotels dürfen zudem ihre Wellnessbereiche wieder öffnen. In einigen Schweizer Clubs darf auch wieder getanzt werden – natürlich nur unter bestimmten Schutzmaßnahmen. In Clubs und Bars sind bis zu 100 Personen erlaubt.

Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Spanien: Einreise seit dem 21. Juni erlaubt

Seit dem 21. Juni können Reisende aus der EU und den Schengenstaaten wieder nach Spanien reisen. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung nach der Rückreise nach Deutschland, die man durch einen negativen COVID-19-Test vermeiden kann. 

Vor der Einreise muss ein Online-Formular mit den persönlichen Kontaktdaten ausgefüllt werden. Daraufhin erhält der Reisende einen QR-Code. Dieser QR-Code muss dann bei der Einreise im Land vorgezeigt werden. Alternativ dazu können sich Touristen auch eine kostenlose App herunterladen. Zusätzlichen wird bei der Einreise die Temperatur der Reisenden gemessen. Sie darf dabei nicht mehr als 37,5 Grad Celsius betragen. Bei Corona-Verdacht wird der Reisende sofort in ein Krankenhaus gebracht.

Zudem gelten in Barcelona, an der Costa Brava und Costo Dorada sowie auf den Baleareninseln überall die Maskenpflicht  im Freien.

Slowenien: Einreise ohne Auflagen

Seit dem 8. Juni können Reisende aus Deutschland und 16 weiteren EU-Ländern ohne jegliche Auflagen einreisen. EU- und Drittstaaten Bürger dürfen zudem im Transit durch Slowenien reisen.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss im öffentlichen Raum und bei Freizeit-Aktivitäten eingehalten werden. Hotels, Restaurants und Cafes haben seit einiger Zeit wieder geöffnet.

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Schweden: Die Einreise ist erlaubt РKontrollen aber m̦glich

Die Einreise nach Schweden ist für EU-Bürger grundsätzlich wieder erlaubt. Es muss aber mit Kontrollen und eingeschränktem Reiseverkehr gerechnet werden. Denn die deutsche Reisewarnung gilt weiterhin, da "Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet", so das Auswärtige Amt.

Innerhalb des Landes bestehen keine Beschränkungen mehr. Die Anreise nach Schweden ist mit dem Auto, der Fähre oder per Flugzeug möglich.

 

Tschechien: Einreise seit Anfang Juni

Seit Anfang Juni ist die Einreise für Deutsche nach Tschechien wieder möglich. Weder Quarantäne, noch ein negativer Corona-Test werden benötigt. Die Maskenpflicht gilt derzeit nur in der Prager U-Bahn und in der Stadt Karvina.

Türkei: Reisewarnung teilweise aufgehoben

Für das beliebte Urlaubsziel gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amt noch voraussichtlich bis zum 31. August. Seit, gestern, dem 04. August ist diese aber für die Provinzen Aydin, Izmir, Mugla und Antalya,  unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.  aufgehoben worden. Der Rest des Landes gilt weiterhin als Risikogebiet. Personen, die aus einem Risikogebiet in Deutschland einreisen, müssen mit einer zweiwöchigen Quarantäne rechnen. Wenn Einreisende einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können, werden sie von der Quarantänepflicht befreit.

Das türkische Gesundheitskonzept beinhaltet eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten von umgerechnet 15,- Euro in einem zertifizierten Labor bzw. 30,- Euro am Flughafen müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.

An den Flughäfen und in den Hotels werden Wärmebildkameras zur Fiebermessung eingesetzt. Bei Symptomen kann ein Corona-Test durchgeführt werden. Zudem ist das Tragen von Schutzmasken auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht; in vielen Städten (u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) gilt außerdem die Maskenpflicht im Freien. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Quarantäne oder negativer Corona-Test bei der Rückkehr nach Deutschland Pflicht.

Ungarn: Einreise ohne Einschränkungen

Deutsche Touristen können ohne Einschränkungen wieder nach Ungarn reisen. Restaurants, Cafes und Bars haben geöffnet. Auch einige Hotels haben offen. Die Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Geschäften. Der Mindestabstand bleibt weiterhin bestehen.

Zypern: Einreise für Länder mit wenig Neuinfektionen

Seit dem 20. Juni dürfen Touristen wieder nach Zypern fliegen. Reisende müssen sich vor ihrem Antritt elektronisch registrieren. Am Flughafen muss mit Temperaturmessungen gerechnet werden. Bei Ankunft in Zypern ist nach  Zufallsprinzip mit  COVID-19-Tests bei Reisenden zu rechnen. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.. Die Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern.

Diese Karte zeigt alle Reisemöglichkeiten für Deutsche in Europa:

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