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Coronavirus in Bayern

Ampel in Bayern auf Rot: Was bedeutet 2G und 3Gplus für Kinder & Jugendliche?

Stand 09.11.21 - 13:34 Uhr

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Die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums ist am heutigen Dienstag wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen auf Rot gesprungen. Was bedeutet das jetzt für Kinder und Jugendliche?

Ampel in Bayern auf Rot: Was bedeutet 2G und 3Gplus für Kinder & Jugendliche?

© Foto: shutterstock

Ab Dienstag 9. November gelten strengere Regeln in Bayern

Es hatte sich in den vergangenen Tagen schon abgezeichnet, als immer mehr Menschen mit Covid-Symptomen auf die Intensivstationen verlegt wurden. Nun sind im Freistaat so viele Betten voll, dass die Krankenhaus-Ampel auf Rot springt – und für alle Bayern noch mehr Restriktionen gelten.


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Damit gelten ab Dienstag Verschärfungen der Zutritts- und Testregeln. Das heißt in allen Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Sportstätten, Theatern, Kinos und Museen aber auch Zoos, Schwimmbädern etc. gilt ab sofort die 2G-Regel. Hinein kommen nur noch Geimpfte oder Genesene.

Beim Friseur oder in der Gastronomie und in Hotels bleibt es bei der 3G-plus-Regel also Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete.

2G: Was gilt hier für Kinder & Jugendliche?

Hier wird in zwei Gruppen unterteilt: Alle Kinder unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen, da es für sie noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.

Für alle Jugendlichen ab 12 Jahren gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Demnach gilt für Schüler die regelmäßig getestet werden für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). 

Die Ausnahmeregel gelte aber nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches.

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3Gplus: Was gilt hier für Kinder & Jugendliche?

In den Bereichen, in denen die 3G-plus-Regel gilt – Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet – brauchen alle Schülerinnen und Schüler brauchen keinen aktuellen negativen Test. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Kinder unter zwölf brauchen keinen Nachweis.

Alle Jugendlichen, die nicht geimpft sind aber nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen PCR-Test vorweisen, wenn sie in einen Bereich wollen, indem die 3G-Plus-Regelung gilt.

Das gilt ab 9. November in Bayern

  • Einrichtungen, Veranstaltungen:  nur nach 2G zugänglich also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.(vorher3G-Regeln) 
  • Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus – also mit PCR-Test nicht Schnelltest.
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  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Arbeitsplatz: Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).
  • Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV bleibt wie gehabt.

Mit Material der dpa


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