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Neuerungen 2026

Was sich im neuen Jahr 2026 für euch ändert

Stand 19.12.25 - 13:17 Uhr

Neues Jahr, neue Regeln: Zum Jahreswechsel ändern sich einige Gesetze und in München passiert auch einiges. Was euch erwartet, lest ihr hier.

Was sich im neuen Jahr 2026 für euch ändert
 ©pexels

MVV Preise bis Mindestlohn: Im neuen Jahr ändert sich so einiges

MVV Preise steigen ab Januar um 3,9 %

Nachdem die Deutsche Bahn bereits ihre Preise erhöht hat, zieht der MVV auch direkt nach.

  • Der Preis der Einzelfahrkarte für Zone M/Zone 1 steigt um 10 Cent von 4,10 Euro auf 4,20 Euro. 
  • Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke steigt um 10 Cent von 2,00 Euro auf 2,10 Euro. 
  • Der Preis der Einzelfahrkarte Kind steigt um 10 Cent von 1,90 Euro auf 2,00 Euro.  
  • Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 17,80 Euro auf künftig 18,70 Euro angehoben
  • Der Preis der Streifenkarte U21 von 9,80 Euro auf 10,20 Euro. 
  • Der Preis der Gruppen-Tageskarte – beispielsweise für die Zonen M-5 – wird von 30,50 Euro auf 32,60 Euro erhöht.
  • Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M/Zone 1 steigt um 0,40 Euro auf künftig 10,10 Euro. 
  • Die Preise für die Kinder-Tageskarte (bisher 3,70 Euro) und für die Fahrrad-Tageskarte (bisher 3,50 Euro) werden um 0,10 Euro auf 3,80 Euro bzw. um 0,20 Euro auf 3,70 Euro angehoben.
  • Das Deutschlandticket wird ebenfalls teurer: Ab 1. Januar 2026 steigt der Preis von bisher 58 € auf 63 € pro Monat. Dafür musst du der Preisänderung im Abo aktiv zustimmen – sonst endet dein Abo am Jahresende.

Allerdings hat die Preiserhöhung auch ihren Grund. Denn der Bereich des MVV Gebiets wird ab Januar bis in die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf a. Inn und Landshut sowie in die Stadt Landshut erweitert.

Weitere Führerscheine müssen umgetauscht werden

Alle Karten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis Ende Januar 2026 getauscht werden. Dies kann bei der Fahrerlaubnisbehörde, beziehungsweise dem Bürgeramt erledigt werden.

Der Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn 13,90 pro Stunde betragen. Dementsprechend wird auch die Entgeldgrenze bei Minijobs auf 603,00 Euro erhoben werden.

Auch für das Jahr 2027 hat die Bundesregierung den dann geltenden Mindestlohn bereits festgesetzt. Er wird dann auf 14,60 Euro angehoben. Die Entgeltgrenze für Minijobs wird somit dann sogar 633 Euro betragen.

Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt: Azubis bekommen im ersten Lehrjahr ab 2026 mindestens 724 Euro Brutto im Monat.

Die Aktivrente kommt!

Zum 1. Januar plant die Bundesregierung den Startschuss zur Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, soll damit bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Laut aktuellen Planungen gilt das jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Selbstständige, Minijobber und Menschen mit Mieteinkünften sind derzeit noch von der Aktivrente ausgeschlossen.

Die erste Schulstraße Münchens wird eingeweiht

Ab Januar 2026 werden die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße im Bereich der Grundschule an der Forellenstraße bis zur Einmündung zum Böcklerweg zur ersten Schulstraße Münchens. Die Straßenabschnitte werden dafür von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 7.30 und 8 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt. Auf Antrag können Ausnahmegenehmigungen für die Zufahrt und das Parken erteilt werden, zum Beispiel für Anwohnende. Schulbusse, Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, die Straßenreinigung sowie die Müllabfuhr sind von der Regelung ausgenommen und dürfen den gesperrten Bereich jederzeit befahren. Für Eltern, die ihre Kinder weiterhin mit dem Auto bringen müssen, werden sogenannte Bringzonen in der Damaschkestraße zwischen Brachsenstraße und Böcklerweg eingerichtet.

Der Anlass für diese Neuerung waren die Elterntaxis, die auch im Umfeld der Grundschule an der Forellenstraße ein heiß diskutiertes Problem darstellen, wenn es um die Sicherheit der Kinder geht.

Das Kindergeld wird erhöht

Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld in Deutschland um vier Euro, also auf 259 Euro pro Kind und Monat. Im Vergleich zu 2024 mit damals 250 Euro bedeutet dies ein Plus von 48 Euro jährlich pro Kind.

Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Eine spürbare Entlastung ist für die Gastronomie geplant: Ab 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt, Getränke bleiben davon ausgenommen. Davon profitieren unter anderem Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Catering-Anbieter sowie Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Ob die Betriebe die Steuersenkung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, ist derzeit noch unklar. Zudem treten zum Jahreswechsel strengere Vorgaben für elektronische Rechnungen in Kraft.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Ab 2026 bleibt vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mehr Netto vom Brutto: Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro, wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben und sorgt für zusätzliche Entlastung bei Familien. Zudem greift der Spitzensteuersatz künftig erst bei einem höheren Einkommen – ab 69.799 Euro statt bisher 68.481 Euro.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Ab 2026 wird das Bürgergeld durch eine neue, verschärfte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt, die mit strengeren Sanktionen bei Pflichtverletzungen und strengeren Regeln bei den Wohnkosten einhergeht.

Noch ist es nicht final beschlossen, aber die Regierungsparteien sind sich weitgehend einig: aus dem Bürgergeld wird voraussichtlich ab 1. Juli 2026 das Grundsicherungsgeld, die Regelsätze bleiben 2026 voraussichtlich bei den bisherigen Werten, wie den 563 Euro für Alleinstehende. 

Was ändert sich?

Das Sanktionssystem wird verschärft. Leistungskürzungen können sofort 30 % für drei Monate betragen, bei wiederholten Pflichtverstößen ist eine vollständige Streichung möglich. Auch Meldeversäumnisse führen zu Kürzungen.

Die Übernahme der Wohnkosten werden ebenfalls strenger: Das Jobcenter kann die Kosten für Unterkunft und Heizung stärker an lokalen Angemessenheitsgrenzen orientieren. Mieter, deren Kaltmiete die Mietpreisbremse überschreitet, werden aufgefordert, vom Vermieter eine Mietminderung zu verlangen. Erfolgt dies nicht, kann es zu Kürzungen bei den Mietkosten kommen. Die Auszahlung erfolgt künftig nur noch per Überweisung, Schecks werden abgeschafft. Ein Girokonto ist verpflichtend, um den Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen.

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