Gerichtsprozess
München wehrt sich gegen Oktoberfest-Kopie in Dubai
Aktualisiert 25.06.2021 - 14:17 Uhr
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Das Münchner Oktoberfest fällt aus, doch in Dubai soll eine gleichnamige Veranstaltung stattfinden. Die Stadt München stört sich an der Werbung dafür und will nun ein Verbot durchsetzen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil.
Foto: Felix Hörhager/dpa
Betitelung "Oktoberfest goes Dubai" muss unterlassen werden
München/Dubai (dpa) – Die Stadt München geht vor Gericht gegen die Veranstalter eines geplanten «Oktoberfests» in Dubai vor.
- Anzeige -Am Freitag verhandelte das Landgericht München I über eine einstweilige Verfügung der bayerischen Landeshauptstadt, wie eine Sprecherin bestätigte. Die Verfügung gegen die Veranstalter des Festes soll die Werbung für das Event einschränken.
Laut den Plänen der Macher, zu denen der Schausteller Charles Blume und der frühere Münchner Gastronom Dirk Ippen zählen, soll das Wüsten-Oktoberfest am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400.000 Quadratmetern aufwarten.
Damit würde es flächenmäßig die in diesem Jahr zum zweiten Mal abgesagte Münchner Wiesn übertreffen. Auf der Website der Veranstalter wird es als das «größte Festival der Welt» beworben – garniert mit Fotos des Münchner Originals und dem Slogan «Oktoberfest goes Dubai».
- Anzeige -Dubai-Wiesn erweckt Eindruck einer Ortsverschiebung
Vor allem dieses Motto erwecke nach Ansicht der Stadt den unzutreffenden Eindruck, die Wiesn ziehe in diesem Jahr nach Dubai um, wie das Gericht mitteilte.
Die Stadt verlangt von den Organisatoren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, nicht mehr mit dem Oktoberfest München für ihr Event zu werben. Bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße.
«Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe», sagte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU). «Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen.»
Die Antragsgegner, die für das geplante Fest eine Firma in Dubai betreiben, sehen ihre Werbung dagegen als gerechtfertigt an. Details zur Verteidigungslinie wollte ein Sprecher vorab nicht nennen. Die Veranstaltung finde großen Zuspruch bei Schaustellern und Brauereien, die am Oktoberfest in dem Emirat teilnehmen wollten.
Nun ist das Gerichtsurteil gefallen
Das Landgericht hat noch am Freitag entschieden: Die Dubai-Wiesn darf stattfinden, muss aber anders heißen. Das bedeutet: die Veranstalter müssen das Logo und den Werbeslogan ändern. Laut Gericht liege eine wettbewerbswidrige Täuschung und Irreführung der Verbraucher vor, da ein deutlicher Bezug zum Münchner Oktoberfest zu erkennen sei.
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