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Augsburg

Prozess nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz

Stand 20.10.20 - 11:14 Uhr

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Bundesweit wurde im vergangenen Dezember über ein Verbrechen im vorweihnachtlichen Augsburg diskutiert. Bei einem Streit mit Jugendlichen wurde ein Familienvater mitten in der Stadt erschlagen. Nun beginnt der Prozess.

Prozess nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz

Foto: Stefan Puchner/dpa/Archiv

Todesschlag am Augsburger Weihnachtsmarkt

Augsburg (dpa) – Nach dem tödlichen Streit am Nikolaustag 2019 am Augsburger Königsplatz stehen ab Dienstag 20.10.2020 drei junge Männer vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts. Der Hauptangeklagte muss sich wegen des Todes eines 49 Jahre alten Familienvaters verantworten.

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Der Feuerwehrmann wurde mit einem Schlag getötet

Der damals 17 Jahre alte Jugendliche soll den Mann mit einem einzigen Faustschlag umgebracht haben, ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Dem Mann riss durch den wuchtigen Hieb eine Schlagader, er starb binnen kürzester Zeit an einer Hirnblutung. Nach Angaben des Verteidigers gibt der Angeklagte den Schlag zu.

Die Tat hatte im vergangenen Dezember bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Da der Getötete Mitglied der Berufsfeuerwehr in Augsburg war, hatten auch Mitglieder anderer Feuerwehren in Deutschland dem Opfer gedacht.

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So kam es zu dem schrecklichen Ereignis 

Am Abend des 6. Dezember 2019 waren zwei befreundete Paare nach einem Besuch des Augsburger Weihnachtsmarktes an dem belebten Platz auf eine Gruppe Jugendliche getroffen. Dabei entwickelte sich zwischen den zwei Männern und den insgesamt sieben Jugendlichen ein Streit. Auslöser war nach den Ermittlungen, dass ein Jugendlicher eine Zigarette schnorren wollte.

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Jetzt startet der juristische Prozess

Nach der Gewalttat gab es ein wochenlanges juristisches Tauziehen um die Haftbefehle. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen den 17-Jährigen wegen Totschlags und gegen seine sechs Begleiter wegen Beihilfe dazu erwirkt. Doch nach der Beschwerde eines Beschuldigten stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Haftbefehl rechtswidrig war. In der Folge rückte die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Totschlags ab.

Dem Hauptangeklagten, der die deutsche, libanesische und türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wird zusammen mit zwei anderen aus der Gruppe ebenfalls vorgeworfen, gemeinschaftlich den 50 Jahre alten zweiten Mann verprügelt zu haben. Das Trio muss sich daher wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten. Das Gericht hat insgesamt acht Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil könnte Anfang November verkündet werden.

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