Netflix in Deutschland
Gerichtsurteil zu Netflix-Preiserhöhung: So können Nutzer bis 226 Euro zurück fordern
Stand 11.03.22 - 15:07 Uhr
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Netflix-Kunden können von dem Streamingdienst Geld zurückfordern. Möglich macht das ein Gerichtsurteil in Berlin, das eine Klausel für unwirksam erklärte. Mehr Infos dazu findest du hier.
![Gerichtsurteil zu Netflix-Preiserhöhung: So können Nutzer bis 226 Euro zurück fordern](https://www.charivari.de/wp-content/uploads/2023/01/www78.charivari.jpg)
©Foto: shutterstock
Geld zurück für Netflix-User: Streamingdienst muss vor Gericht
Seit 2016 erhöht Netflix seine Preise in regelmäßigen Abständen. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil eine Preisanpassungsklausel für rechtswidrig erklärt. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, können Nutzer und Nutzerinnen ihr Geld zurückfordern.
- Anzeige -Preissenkungen wirksam – oder nicht?
Das Landgericht argumentiert, dass Regeln nicht ausreichend verständlich dargelegt wurden und einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt seien, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.
Netflix gab jedoch an: „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten eingeholt.“
- Anzeige -Für das Unternehmen geht es um viel Geld. Denn alle Kundinnen und Kunden, die im Jahr 2016 ein Netflix-Premium-Abonnement abgeschlossen haben, hätten seitdem laut der Stiftung Warentest bis zu 226 Euro für entsprechende Preiserhöhungen gezahlt.
Der Preis für das Standardabo hat sich seit 2016 von 8,99 Euro auf 11,99 Euro erhöht, der Premiumtarif ist mit einem Preissprung von 11,99 Euro im Jahr 2016 auf 17,99 in diesem Jahr sogar noch teurer geworden. Waren die Erhöhungen nicht berechtigt und werden zurückgefordert, muss Netflix eine hohe Summe erstatten.
- Anzeige -So kannst du deine Rückerstattung beantragen
Wer von der Preiserhöhungen betroffen ist und ihnen nicht zugestimmt hat, kann sich das Geld, wenn das Urteil bestätigt wird, zurückholen.
Netflix müsste dann für jeden Monat, den das Abo mehr gekostet hat als zu Vertragsabschluss, die Differenz zurückzahlen. Dazu kommen laut Stiftung Warentest noch Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent. Wurde der Preiserhöhung jedoch, wie von Netflix behauptet, zugestimmt, dann kann es keine Erstattung geben.
Der Antrag auf Rückerstattung sollte per Post erfolgen. Warentest gibt dafür die Adresse "Netflix International B.V., Karperstraat 8-10, 1075 KZ Amsterdam, Niederlande" an.
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