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Steigende Energiekosten

Entlastungen für alle: Wie und wann du von der Energiepauschale profitierst

Stand 27.04.22 - 13:20 Uhr

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Die Bundesregierung hat vor kurzem ein großes Entlastungspaket wegen der steigenden Energiekosten beschlossen. Wie und wann du von den Entlastungen profitierst, findest du hier.

Entlastungen für alle: Wie und wann du von der Energiepauschale profitierst

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Wie geht es mit den Entlastungen weiter?

Wegen steigender Energiekosten hat die Ampelregierung vor kurzem ein großes Entlastungspaket für alle Bürger des Landes angekündigt. Darin enthalten: eine einmalige Energiepauschale, zusätzliches Kindergeld, eine Sozialleistung, die Senkung der Kraftstoffsteuer und 9-Euro-Monatskarten für Bus und Bahn.
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Das Bundeskabinett hat das milliardenschweres Entlastungspaket am Mittwoch beschlossen.

Zum 1. Juni sollen das Neun-Euro-Ticket kommen und die Spritkosten sinken. Mehr dazu findest du hier. Doch wie steht es um die Zahlungen und Sozialleistungen?

Wie steht es um die Energiepauschale?

Noch ist das Entlastungspaket formal nicht rechtskräftig, da es als Gesetz durch den Bundestag und Bundesrat muss. Wann das passiert, weiß man noch nicht. Doch wie auch bei der Kraftstoffsteuer und dem Neun-Euro-Ticket gilt der 1. Juni als wahrscheinlich.

Geht alles wie geplant durch, musst du nichts weiter machen, als deinen Kontostand checken: Die 300 Euro Energiepauschale soll über das Gehalt ausgezahlt werden. Das bedeutet allerdings auch, dass Rentner nicht davon profitieren. Die Energiepauschale wird zudem einkommensteuerpflichtig sein.
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Kindergeld und Sozialleistung

Über die Familienkassen sollen Familien pro Kind zusätzlich 100 Euro erhalten. Auch das soll automatisch über den Kinderfreibetrag angerechnet werden.

Zusätzlich 100 Euro gibt es für alle, die Sozialleistungen empfangen. Diese gibt es auf die bereits im Januar beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro – somit erhältst du insgesamt 200 Euro als Sonderzahlung, ebenfalls ohne eigenes Eingreifen.

Beide Maßnahmen wären an die gleiche Gesetzgebung gebunden wie die Energiepauschale und somit frühestens zum 1. Juni möglich. 2023 sollen außerdem die Regelbedarfe bei Sozialleistungen erhöht werden.
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Was ist noch geplant?

Neben dem verstärkten Einsatz klimafreundlicher Energiegewinnung will die Regierung im Rahmen des Entlastungspaketes längerfristige Änderungen vornehmen. Ab 2024, statt wie geplant 2025, soll jede neue Heizung in Immobilien zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Auch sollen Wärmepumpen stärker gefördert werden. Dazu gibt es jedoch noch keine konkreten Maßnahmen.

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