Beitragsservice
Warum du aktuell Briefe vom Beitragsservice beantworten solltest
Stand 31.01.23 - 07:54 Uhr
Seit dem 10. Januar verschickt der Beitragsservice des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks Fragebögen an Millionen Deutsche. Mehr dazu hier.

©shutterstuck
Warum du von der GEZ angeschrieben wirst
Der Beitragsservice des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (GEZ) versucht mithilfe von abgeglichenen Meldedaten Beiträge für alle Wohnungen einzufordern. Dazu verschicken sie seit knapp drei Wochen einen Fragebogen.
- Anzeige -Dieser Fragebogen wird allen volljährigen Personen geschickt, bei denen die GEZ keine gemeldete Wohnung zuordnen kann. Die GEZ möchte so in Erfahrung bringen, ob du dich noch anmelden musst oder ob jemand für deine Wohnung schon bezahlt.
Die nötigen Informationen hierzu lieferten die Einwohnermeldeämter am 6. November, damit die Behörden sich dann abgleichen können.
Wichtig: Es kann auch sein, dass du Post bekommst, obwohl du schon bei der GEZ gemeldet bist. Daran ist ein möglicher Fehler in der Datenbank schuld.
- Anzeige -Muss ich den GEZ-Fragebogen beantworten?
Du solltest auf jeden Fall den Fragebogen beantworten. Das kannst du entweder schriftlich oder über die Internetseite der GEZ machen. Beachte hier auf jeden Fall die Frist von zwei Wochen.
Achtung: Das gilt auch, wenn du schon gemeldet bist und du den Fragebogen irrtümlich bekommen hast.
Ist der neue GEZ-Fragebogen wichtig?
Wenn du Post von der GEZ bekommst, solltest du auf jeden Fall darauf antworten. Solltest du auf den ersten Brief nicht antworten, wird dir die GEZ nach zwei Wochen ein Erinnerungsschreiben schicken.
Antwortest du auf diesen auch nicht, dann meldet dich die GEZ an und verlangt Beiträge von dir. Wenn du diese Beiträge nicht zahlst, bekommst du Mahnungen zugeschickt. Im schlimmsten Fall kannst du sogar einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
- Anzeige -Was, wenn schon jemand für meine Wohnung GEZ zahlt?
Jede Wohnung muss nur einmal GEZ zahlen. Solltest du also beispielsweise mit einer weiteren Person zusammen leben, die diese Gebühren zahlt, teile das der GEZ auf jeden Fall mit. Schicke dazu einfach die Beitragsnummer der anderen Person an die GEZ.
Wie hoch ist der aktuelle GEZ-Beitrag?
Seit 2021 kostet der GEZ-Beitrag 18,36 Euro pro Monat und wird in vierteljährlich verlangt. Solltest du dich also neu anmelden, dann werden dir demnächst 55,08 Euro für die ersten drei Monate abgezogen.
Wenn allerdings noch niemand für deine Wohnung GEZ gezahlt hat, musst du die Beiträge rückwirkend bezahlen. Bist du also beispielsweise vor einem Jahr eingezogen, kostet deine Nachzahlung 220,32 Euro.
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