Politik
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein
Stand 02.05.25 - 11:22 Uhr
Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes kontinuierlich weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch.
©Foto: Carsten Koall/dpa
Verdacht des Inlandsgeheimdienstes bestätigt sich
Berlin (dpa) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
- Anzeige -«Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar», teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. «Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes», heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.
Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.
Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.
Einsatz von V-Leuten möglich
Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.
Gutachten wird nicht veröffentlicht
Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Was bringt der Oktober 2026? Wir zeigen euch, was sich beim Tanken, im Alltag, bei digitalen Behördengängen und an Bahnhöfen ändert.
Die Wiesn ist zur Hälfte rum - die Stadt zieht Bilanz
München geht für Deutschland ins Olympia-Rennen. Nun richtet sich der Blick auf die internationale Vergabe.
Der Bundestag stimmt für den Tankrabatt. Was ab Oktober für Benzin und Diesel geplant ist.
VW und Audi rufen fast eine Million Autos zurück. Prüft, ob euer Wagen wegen der Lenkung in die Werkstatt muss.
Krank nach der Wiesn? Die LMU erforscht die Wiesngrippe. So helft ihr mit und schützt euch vor Infekten.
Uli Hoeneß darf seine zwei Linden behalten. Doch der Nachbarstreit ist möglicherweise noch nicht vorbei.
Zwei Kellnerinnen handeln bei einem Notfall auf der Wiesn sofort - und helfen, einen 78-Jährigen wiederzubeleben.
München führt bei der Olympia-Bewerbung. Am 26. September fällt die Entscheidung des DOSB.
The Kolors bringen Italo-Pop und große Gefühle nach München - jetzt Tickets sichern!
DESK
MünchenBudget 2026: Stimmt bis 1. November über Projekte für eure Stadt ab. Eine Million Euro stehen bereit.
Kein Alkohol mehr am Bahnsteig: Was an DB-Bahnhöfen verboten ist - und was ihr weiter dürft.
München plant einen Mietenmonitor. Er soll zu teure Wohnungsanzeigen erkennen - doch die CSU übt Kritik.
Nur wenige Kilometer vom Münchner Flughafen entfernt wurde in der Nacht offenbar eine freilaufende Raubkatze gesichtet. Nach erster Einschätzung der Behörden könnte es sich um einen Puma handeln. Das Landratsamt Erding mahnt zu höchster Wachsamkeit: Hunde sollten angeleint und Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Nach der Wiesn sind noch zahlreiche Marken für Maßen und Hendl übriggeblieben? Das könnt ihr damit jetzt anstellen
Historischer Rekord auf dem Oktoberfest 2026: 7,4 Millionen Gäste feierten auf einer friedlichen Wiesn. Alle Infos, Zahlen & kuriose Fundstücke im Überblick!
Ayana auf dem Cover, zwölf Tierbilder im Kalender: Hier bekommt ihr den Hellabrunn-Kalender 2027 für zehn Euro.











