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Sammelklage wegen Werbung: So kannst du Geld von Amazon zurückbekommen
Stand 18.05.26 - 10:12 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen den Streaminganbieter Amazon Prime Video wegen Erhöhung der Kosten und zusätzlicher Werbung.
©Pexels
Eine der größten Sammelklagen Deutschlands
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt aktuell eine der größten Sammelklagen Deutschlands – und zwar gegen den Streaming-Anbieter Amazon Prime Video. Der Grund: Die Einführung von Werbung im Februar 2024. Prime Video enthält seither Werbung. Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss zusätzlich 2,99€ im Monat bezahlen.
Die Verbraucherzentrale hält das für rechtswidrig. Amazon habe die Vertragsbedingungen einseitig geändert, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Der Rechtsstreit kommt jetzt vor das Oberlandesgericht München – im Namen von bisher über 200.000 Kunden.
- Anzeige -Weitere Kritikpunkte
Es wird nicht nur kritisiert, dass Kunden mehr zahlen müssen, um den ursprünglichen Zustand wieder zurückzubekommen. Die Bild- und Videoqualität soll zudem teilweise schlechter geworden sein – natürlich fatal für einen Streamingdienst.
Teilnahme an der Sammelklage
An der Sammelklage teilnehmen kann jeder, der:
- bereits vor dem 05. Februar 2024 Prime-Kunde war
- derzeit ein Prime-Abo hat
- von der Werbeeinführung betroffen ist
Dabei ist es egal, ob man die 2,99€ bezahlt oder die Werbung akzeptiert hat. Die Anmeldung ist kostenlos. Das Klageregister schließt am 09. Juni 2026, danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Anmelden kannst Du dich hier.
Wieviel Geld kann man potenziell zurückbekommen?
Je nach betroffener Gruppe kann es potenziell unterschiedlich viel Geld geben. Kunden, welche die 2,99€ bezahlt haben, um werbefrei zu streamen, sollen dieses Geld zurückbekommen (aktuell rund 80€). Kunden, welche sich gegen die Preiserhöhung und für Werbung entschieden haben, sollen mindestens 50% der seit Februar 2024 gezahlten Gebühren bekommen. Außerdem soll Amazon zusätzlich Verzugszinsen zahlen.
Kläger tragen kein Kostenrisiko, kleinere organisatorische Abzüge vom Schadensersatz oder Verwaltungskosten sind allerdings möglich – es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass ein größerer Anteil einbehalten wird.
Alle weiteren Infos findest Du hier.
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