Sicherheit im Netz
Gesetzesentwurf: Regierung will digitalen Handel für Käufer erleichtern
Stand 10.09.25 - 08:34 Uhr
Künftig soll es mit nur ein paar Klicks erleichtert werden, Online-Einkäufe zu widerrufen. Damit will die Bundesregierung Verbraucher beim Online-Handel schützen.
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Widerrufsbutton bald Pflicht für alle Online-Verträge
Mit der Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons sollen Online-Einkäufe künftig genauso einfach rückgängig gemacht werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Der Gesetzesentwurf besagt, dass der Button gut erkennbar und verständlich formuliert sein soll.
- Anzeige -Ihr sollt die Möglichkeit haben, während der vorgegebenen Widerrufsfrist jederzeit euren Einkauf rückgängig zu machen. Inkludiert sind Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen – geplant ist die Umsetzung bis zum 19.12.2025.
Die Bundesregierung will Verbraucher schützen
Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ wird abgeschafft. Bisher konnte man, sofern das Unternehmen seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, Verträge jederzeit fristlos kündigen. Dies wird bei Finanzdienstleistungen künftig nicht mehr der Fall sein.
Im Gegenzug sind Unternehmen künftig verpflichtet, potenzielle Kundinnen umfassend und transparent zu informieren – insbesondere über die Folgen eines Vertragsabschlusses. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen eine informierte Entscheidung treffen können.
Es soll ebenfalls unzulässig sein, eine für Verbraucher vorteilhafte Entscheidung auf andere Weise zu erschweren – etwa durch umständliche und lange Klickwege im Internet.
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