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Coronavirus in Deutschland

Wer soll in Zukunft einen PCR-Test bekommen? Das haben Bund und Länder beschlossen

Stand 01.02.22 - 13:30 Uhr

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Künftig sollen Beschäftigte im Gesundheitswesen bei Corona-PCR-Tests bevorzugt werden. Darauf haben sich die Landesgesundheitsminister geeinigt. Gleichzeitig soll der Anspruch auf dieses Tests aber für alle bestehen bleiben. 

Wer soll in Zukunft einen PCR-Test bekommen? Das haben Bund und Länder beschlossen
© Foto: shutterstock

Anspruch auf PCR-Test soll bestehen bleiben

Magdeburg (dpa) – PCR-Tests zum Nachweis einer Corona-Infektion sollen künftig vorrangig für Menschen aus dem Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll der Anspruch auf diese hochwertigen, genauen Tests aber für alle Menschen bestehen bleiben. Darüber hat Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag nach einer Videoschalte mit ihren Länderkollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) informiert.

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«Die Testverordnung ist Sache des Bundes. Das Bundesgesundheitsministerium ist gehalten, diese alsbald zu veröffentlichen», sagte Grimm-Benne am Abend. Sie hoffe, dass dies noch in dieser Woche erfolge, so die SPD-Politikerin, die aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist.

Priorisierung nur bei der Auswertung im Labor

Hintergrund der Priorisierung ist, dass die Labore wegen der starken Omikron-Welle mit der hohen Zahl an Infizierten bei den PCR-Tests an ihre Grenzen stoßen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deshalb schon vergangene Woche angekündigt, dass es eine neue Reihenfolge geben soll.

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Gegebenenfalls müssten die Menschen wegen der Priorisierung damit rechnen, dass es etwas länger dauere, bis sie ihr PCR-Testergebnis erhielten, so Grimm-Benne. Die Priorisierung sei Aufgabe der Labore. Für Sachsen-Anhalt könne die Testkapazität beispielsweise von wöchentlich etwa 10 000 PCR-Tests auf 20 000 verdoppelt werden, sagte die SPD-Politikerin.

Genesenstatus wird nicht wieder verlängert

Auf eine Rückkehr zum Genesenstatus auf sechs Monate konnten sich die Gesundheitsminister am Montag nicht verständigen. Ein Antrag Bayerns, den Genesenenstatus von aktuell drei auf sechs Monate wieder zu verlängern, lehnten die Ressortchefs ab. Lauterbach hatte laut Grimm-Benne in der Schalte bekräftigt, dass die Verkürzung des Genesenenstatus auf Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse erfolgt sei.

Über Lockerungen der Corona-Maßnahmen hätten die Gesundheitsminister am Montag nicht beraten, sagte Grimm-Benne. Öffnungsperspektiven seien feste Absicht, diese könne man jedoch erst nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle Mitte Februar eröffnen.

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