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Weihnachten zu Corona-Zeiten

Weihnachtsbesuch im Lockdown – die wichtigsten Fragen und Antworten

Stand 17.12.20 - 12:03 Uhr

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Welche Regeln gelten an Weihnachten 2020 bei Reisen zur Familie? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Familienbesuch gibt's hier im Überblick.

Weihnachtsbesuch im Lockdown – die wichtigsten Fragen und Antworten

Foto: Shutterstock

Bayernweite Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr auch an Weihnachten

Ganz Deutschland befindet sich seit dem 16.12.2020 im Lockdown. In vielen Bundesländern gibt es sogar nächtliche Ausgangssperren, bei uns in Bayern gilt diese von 21 bis 5 Uhr – auch an Weihnachten. Was also muss ich beim Familienbesuch an Weihnachten beachten? Wir haben beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

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Familienbesuch an Weihnachten – darf ich trotz Lockdown innerhalb von Deutschland reisen?

Reisen innerhalb Deutschlands sind nicht grundsätzlich nicht verboten. Die Bundesregierung appelliert jedoch an alle Menschen, auf nicht zwingend erforderliche Reisen zu verzichten. Das gelte insbesondere für touristische Reisen – unter anderem auch den Skiurlaub. Wer trotzdem innerhalb Deutschlands reisen möchte, muss die Corona-Regeln des jeweiligen Bundeslandes beachten. Achtung, in einigen Bundesländern gilt bereits ab 20 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. 

Was ist, wenn meine Reisezeiten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr liegen?

Viele haben schon Monate im Vorfeld ihr Zug- oder Flugticket für den Heimatbesuch gebucht. Doch was, wenn die Reisezeit in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt?  

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Die gute Nachricht: Bereits vor dem Lockdown gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Wer also zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Bahnhof oder Flughafen oder von dort nach Hause muss, muss laut Gesundheitsministerium keine 500 Euro Bußgeld fürchten.

Wenn es bei solchen Reisen zwingend erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, dann liege ein "Ausnahmefall" vor, "der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet", so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Was passiert, wenn ich unverschuldet die Wohnung meiner Familie nicht vor 21 Uhr erreichen kann?

Du hast dich rechtzeitig auf die Reise gemacht, aber stehst plötzlich mit deinem Auto im Stau. Oder dein Flug bzw Zug hat enorme Verspätung – das Reiseziel vor in Kraft treten der nächtlichen Ausgangssperre zu erreichen, erscheint unmöglich – was nun?

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Wer mit dem Zug oder Flug Verspätung hat oder mit dem Auto im Stau steht, muss laut Ministerium kein Bußgeld fürchten. "Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich unverzüglich in eine Wohnung begibt", erklärt der Sprecher.

Was gilt bei Familienbesuchen im Ausland?

Bei Reisen ins Ausland sind zusätzlich die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung bei Rückkehr nach Bayern zu beachten. Wer aus einen Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich digital registrieren und in Quarantäne. Die Zeit der Isolation beträgt grundsätzlich zehn Tage, sie kann erst mit einem Corona-Test ab dem fünften Tag verkürzt werden.

Ausnahme: nur das Besuchen der Familie ersten oder zweiten Grades befreit von der generellen Quarantänepflicht. Und auch nur dann, wenn der Besuch im benachbarten Ausland, einem Risikogebiet, weniger als 72 Stunden gedauert hat. In diesen Fällen ist keine Quarantäne erforderlich.

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Wer länger als 72 Stunden beim Familienbesuch in einem Risikogebiet bleibt, muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen können, um nach der Wieder-Einreise nach Deutschland von der Quarantänepflicht befreit zu sein. Die Testung darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein oder muss direkt bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.

Bei Einreisen ins Ausland, zum Beispiel nach Österreich oder Italien, sind zudem die im jeweiligen Land geltenden Corona-Regelungen und Quarantäneverordnungen zu beachten. Informationen dazu gibt es in der Länderübersicht mit Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.


+++ Alles über die bundesweit geltenden Regeln für Weihnachten und Silvester 2020 erfährst du hier +++


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