Corona-Politik
Verwaltungsgerichtshof kippt Söders erste Ausgangsbeschränkung
Stand 06.10.21 - 14:41 Uhr
0
Die erste Ausgangsbeschränkung in Bayern im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof unverhältnismäßig und damit unwirksam. Was das Gerichtsurteil konkret bedeutet - hier im Überblick.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Erste Ausgangsbeschränkung vom Frühjahr 2020 für unwirksam erklärt
Als die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 an Fahrt aufnahm, setzte die bayerische Landesregierung im Vergleich zu den anderen Bundesländern auf besonders strenge Regeln. Eine davon: die vorläufige Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus triftigen Gründen heraus erlaubte.
Zu den Gründen zählten beispielsweise der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Einkäufe und der Besuch bei Lebenspartnern. Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung wurde von der Polizei kontrolliert.
Andere Bundesländer hingegen setzten zu diesem Zeitpunkt im April 2020 auf leichtere Regelungen wie Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.
- Anzeige -Waren die Regelungen in Bayern zu streng?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ins Ansbach sagt Ja. Die entsprechenden Passagen der Verordnung, die vom 1. bis 19. April 2020 galt, wurden nun mit einem Gerichtsurteil für unwirksam erklärt.
Die Begründung: Die Ausgangsbeschränkung sei zwar "grundsätzlich geeignet" gewesen, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu hemmen. Allerdings sei sie in ihrer Ausgestaltung "keine notwendige Maßnahme" gewesen. Denn die Regelung sei "so eng gefasst" gewesen, dass sie gegen das "Übermaßverbot" verstoßen habe – das heißt: die Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig.
Ausgangsbeschränkung nein – Kontaktbeschränkung ja
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen müsse "von mehreren gleich geeigneten Mitteln" jenes gewählt werden, das die Grundrechte am wenigsten belaste – so die Richter weiter. Dieses Mittel wären auch in Bayern beispielsweise Kontaktbeschränkungen gewesen – denn diese hätten den Aufenthalt von Einzelpersonen im öffentlichen Raum unberührt gelassen.
Darüber hinaus war die Ausgangsbeschränkung laut Verwaltungsgerichtshof auch "für sich gesehen infektiologisch unbedeutend". Denn ob sich eine Person allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts außerhalb der eigenen Wohnung im Freien aufhält, mache aus infektologischer Sicht keinen Unterschied.
Gegen den Beschluss ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs liegt unter anderem dem Bayerischen Rundfunk vor. Zuerst berichtete der Münchner Merkur.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Seit zehn Jahren spielen sie hüllenlos, aber nicht ohne Botschaft: Die «Nacktionalmannschaft» feiert Jubiläum – und freut sich über ein ausverkauftes Spiel im nordrhein-westfälischen Herne.
Eine erfahrene Surferin verunglückt an der berühmten Eisbachwelle in München tödlich. Nun haben Polizeitaucher das Bachbett untersucht. Was ist das Ergebnis?
Der Münchner Stadtrat erklärt das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig. Wie geht es jetzt weiter?
Alljährlich vom 1. Mai bis Mitte September schippern die Flöße auf der Isar entlang. Wir verraten dir, wie du bei einer der beliebten Isar-Floßfahrten dabei sein kannst.
Entdecke die neuen Trinkbrunnen und Toilettenanlagen in München. Erfahre, wo weitere Einrichtungen geplant sind und wie sie die Stadt verbessern.
In Spanien und Portugal sind viele Haushalte ohne Strom - die gesamte Iberische Halbinsel scheint betroffen. Zur Ursache ist wenig bekannt.
Vom Champions League Finale über kostenlose Festivals bis hin zu Musik die ganze Nacht: Im Mai ist in München mal wieder einiges geboten. Und nicht zu vergessen die Maibaumfeste.
CDU-Chef Friedrich Merz hat am Montag die Liste der designierten CDU-Ministerinnen und -Minister vorgestellt.
In München startet die Freibad-Saison wieder! Am 1. Mai öffnet das Schyrenbad traditionell als erstes seine Tore. Was diese Saison wichtig ist.
DESK
Ein Auto fährt in der Münchner Innenstadt in eine Haltestelle. Mehrere Menschen werden verletzt. Der Rettungsdienst ist im Großeinsatz. Die Tramlinien 16 und 17 werden umgeleitet.
Der Frühling ist da - und damit auch die Lust vieler, draußen Zeit zu verbringen. Eine Echtzeit-Karte zeigt, welche Cafés und Restaurants gerade Sonnenplätze haben.
Merz ist Kanzler! Nach dem gescheiterten Wahlgang am Morgen hat es für Merz beim zweiten Anlauf gereicht.
Oktoberfest 2025: Stadt München macht’s möglich – mehr reservierbare Plätze für echte Münchner! Doch für das Herzkasperlzelt bleibt erneut kein Platz auf der Oidn Wiesn.
Friedrich Merz ist im Bundestag durchgefallen – zu wenige Stimmen im ersten Wahlgang. Was jetzt passiert – und warum Scholz erstmal im Amt bleibt.
Das neue Kabinett Merz füllt sich: CDU und CSU haben ihre Minister für eine zukünftige Regierung bekanntgegeben.
Die SPD hat lange gerungen. Kurz vor der geplanten Kanzlerwahl steht aber das Personaltableau.